BAHN: Der Bund soll den regionalen Personenverkehr in den Jahren 2022 bis 2025 mit 4,4 Milliarden Franken unterstützen. Das sind rund 300 Millionen Franken mehr als in der laufenden Periode. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet. Mit dem Geld könnten die Mittel um 1,6 bis 2 Prozent pro Jahr erhöht werden. Dies würde es erlauben, die geplanten zusätzlichen Angebote sowie die Folgekosten nötiger Investitionen zu finanzieren. Damit sollen zusätzliche Angebote für S-Bahnen, etwa in Zürich, Freiburg oder der Waadt, sowie Rollmaterial-Erneuerungen ermöglicht werden.

ARMEE: Der Bundesrat will die Cyberabwehr des Bundes stärken. Er will ein Cyberkommando schaffen und die Milizbestände in diesem Bereich ausbauen. Konkret soll die heutige Führungsunterstützungsbasis auf Anfang 2024 in ein Kommando Cyber weiterentwickelt werden. Die Digitalisierung und die damit verbundene Modernisierung und Vernetzung sämtlicher Systeme der Armee schreite rasch voran. Wegen dieser Entwicklungen braucht es laut Bundesrat standardisierte IT-Anwendungen. Mit der zunehmenden Vernetzung seien die Herausforderungen an den Cyberschutz zudem deutlich gestiegen.

CORONAVIRUS - SCHWEIZ: Laut dem Bund bestehen derzeit wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern, die von Corona-Schliessungen betroffen waren. Es seien "überraschend zahlreiche Einigungen über Mietpreissenkungen zwischen den Mietparteien" getroffen worden. Zu diesem Schluss kommt ein Monitoringbericht, den der Bundesrat verabschiedet hat. Die Regierung sieht sich darin bestätigt, nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Vermieterinnen und Vermietern anderseits einzugreifen.

FAKULTATIVE REFERENDEN: Wegen des Coronavirus können Unterschriftenlisten für fakultative Referenden auch ohne Stimmrechtsbescheinigung eingereicht werden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Verordnung auf den 8. Oktober 2020 in Kraft. Diese Regelung gilt nicht für Volksinitiativen. Die gesetzliche Grundlage für diese Erleichterung wurde vom Parlament im Rahmen des Covid-19-Gesetzes geschaffen. Die Massnahme ist zeitlich befristet und gilt für die Erlasse des Parlaments von der Sommersession 2020 bis und mit der Sommersession 2021.

BETREUUNG: Der Bundesrat will das Gesetz, das den Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker Kinder regelt, in zwei Etappen umsetzen. Die erste ab 1. Januar 2021 betrifft unter anderem Lohnfortzahlungen für kurze Abwesenheiten, die zweite ab 1. Juli 2021 den bezahlten 14-wöchigen Urlaub. Diesen Fahrplan hatte der Bundesrat bereits im August in einer Antwort auf eine Interpellation skizziert. Nun hat er die Inkraftsetzung in zwei Etappen offiziell beschlossen.

TIERE: Die vier Tiergesundheitsdienste in der Schweiz werden künftig nach den gleichen Regeln durch den Bund unterstützt. Die Selbsthilfeorganisationen für Rinder, Schweine, Kleinwiederkäuer und Bienen wollen die Gesundheit von Nutztieren und die Produktion einwandfreier Lebensmittel fördern. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste verabschiedet. Sie tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. Die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist abhängig davon, dass sich auch die Kantone beteiligen.

INTEGRATION: Der Bund soll die kantonalen Integrationsprogramme in den Jahren 2022 und 2023 mit 124 Millionen Franken fördern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen entsprechenden Verpflichtungskredit. Bund und Kantone hatten 2019 vereinbart, die nächste Programmphase auf zwei Jahre zu verkürzen. Deshalb betrifft der Kredit nur die Jahre 2022 und 2023. Üblicherweise werden die Integrationsprogramme in vierjährigen Phasen durchgeführt. Sie bestehen seit dem Jahr 2014.

(AWP)