Verstösse gegen die Sperrstunde werden mit einer Geldbusse von 95 Euro bestraft. Ausnahmen gelten für Personen, die beruflich unterwegs sein müssen, sowie Menschen, die andere pflegen oder Reisende. Auch Gassigehen mit dem Hund ist erlaubt. Die Ausgangssperre gilt vorerst bis zum 9. Februar.

Die geschäftsführende Regierung hatte auch Reisebeschränkungen weiter verschärft. Reisende aus Hochrisikogebieten müssen nicht nur einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Sie müssen sich zusätzlich maximal vier Stunden vor Abreise mit Flugzeug, Boot, Zug oder Bus einem Schnelltest unterziehen.

Seit Mitte Dezember gilt ein Lockdown. Schulen, Geschäfte und Gaststätten sind geschlossen. Privatkontakte auf eine Person ausserhalb des eigenen Haushaltes beschränkt. In dem Land mit rund 17 Millionen Einwohnern sind bislang rund 13 500 Tote in Verbindung mit Covid-19 registriert worden./ab/DP/nas

(AWP)