Der Anfang Februar eingeführte Kontrollmechanismus soll den Angaben zufolge in zwei Punkten verändert werden: So sollen künftig alle geplanten Ausfuhren gemeldet und genehmigt werden - Ausnahmen für Partnerländer wie Israel oder Schweiz und Entwicklungsländer würden gestrichen. Zudem sollen Ausfuhren nicht nur dann gestoppt werden können, wenn Hersteller ihre EU-Verträge nicht erfüllen. Vielmehr soll als zusätzlicher Massstab gelten, ob "Gegenseitigkeit und Verhältnismässigkeit" gewahrt bleiben.

Es gehe zunächst darum, einen noch genaueren Überblick über die Ausfuhren zu bekommen und dafür zu sorgen, dass die Europäische Union fair beliefert werde, sagte ein EU-Vertreter. Parallel liefen Gespräche mit Staaten wie Grossbritannien, aber auch mit den Herstellern. Konzerne, die zuverlässig liefern, sollen weiter beim Aufbau der Produktion unterstützt werden. Mit ihnen solle auch mit Blick auf den langfristigen Bedarf an Impfstoffen eine dauerhafte Partnerschaft aufgebaut werden, hiess es weiter.

Nach Einführung der Exportkontrolle am 1. Februar hatte nach Angaben der EU-Kommission mehr als 300 Exportanträge zur Lieferung von mehr als 41 Millionen Impfdosen an 33 Länder erfasst und genehmigt. Nur ein Antrag von Astrazeneca zur Lieferung von 250 000 Impfdosen an Italien wurde abgelehnt, weil der Hersteller der EU viel weniger liefert als zugesagt. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte vergangene Woche bereits angekündigt, alle Instrumente zu prüfen, um die Versorgung der EU mit Impfstoff zu verbessern./vsr/DP/fba

(AWP)