Die Behörde legt damit die Grundlage für einen möglichen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten. Die Staats- und Regierungschefs wollen bereits bei einem Gipfeltreffen Ende kommender Woche über das Thema beraten.
Die mehr als 40 Millionen Bürger zählende Ukraine hatte vor rund dreieinhalb Monaten kurz nach Beginn des russischen Angriffs gegen sie die Aufnahme in die EU beantragt. Kurz darauf reichten auch der kleine Nachbar Moldau sowie das im Südosten Europas gelegene Georgien Beitrittsanträge ein. Moldau hatte zuletzt rund 2,6 Millionen Einwohner, Georgien rund 3,7 Millionen.
Das nun von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehen sieht vor, der Ukraine und Moldau den Status als EU-Beitrittskandidaten zu geben. Zugleich sollten nach Ansicht der Behörde weitere Fortschritte im Beitrittsprozess an konkrete Bedingungen geknüpft werden. In beiden Ländern gibt es unter anderem Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und im Kampf gegen Korruption.
Das ebenfalls einen EU-Beitritt anstrebende Georgien soll nach der Empfehlung der EU-Kommission hingegen erst nach der Erfüllung von Auflagen den Kandidatenstatus bekommen. Das Land würde demnach wie derzeit Bosnien-Herzegowina und das Kosovo vorerst nur ein potenzieller Beitrittskandidat sein.
Auf Grundlage der Empfehlung der Kommission müssen nun die EU-Staaten entscheiden, wie es weitergeht. Die Ansichten der Regierungen zum Thema gehen bislang weit auseinander. So halten Länder wie Portugal und die Niederlande die Vergabe des Kandidatenstatus an die drei Staaten im östlichen Europa nach Angaben von Diplomaten für verfrüht und rein symbolisch.
Ein weiteres Argument von Skeptikern ist, dass die EU mit ihrem Prinzip der Einstimmigkeit etwa in Fragen der Aussen- und Sicherheitspolitik schon jetzt als schwerfällig gilt. Sie mahnen zunächst interne Reformen an, ehe neuen Mitgliedern die Tür geöffnet wird.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sprachen sich dagegen am Donnerstag in Kiew dafür aus, dass die Ukraine Beitrittskandidat wird. Deutschland und Frankreich argumentieren, dass der Kandidatenstatus die Aufnahmeentscheidung nicht vorwegnimmt und auch nicht mit einem Zeitrahmen verbunden ist. Die Türkei ist beispielsweise schon seit 1999 Beitrittskandidat./aha/DP/jha
(AWP)