Umstritten ist, dass die EU-Kommission es mit ihren Vorgaben möglich machen will, dass Wasserstoff unter bestimmten Umständen mit Strom aus Atomkraft produziert werden kann. Dafür hatte sich Frankreich eingesetzt. Um sich von fossilen Energien zu lösen, will die EU bis 2030 erneuerbaren Wasserstoff im Umfang von 10 Millionen Tonnen erzeugen und ebenso viel importieren.

Aus der Bundesregierung kam Widerstand. Die klare Haltung des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums sei, dass Atomkraft keine erneuerbare Energie sei und dass Wasserstoff, der aus Atomstrom erzeugt werde, kein grüner Wasserstoff sei, sagte ein Sprecher. Mit dieser Position gehe Deutschland in die Debatte. Der EU-Abgeordnete Michael Bloss (Grüne) sprach von "Labelbetrug". Es sei ein Skandal, dass die Kommission Wasserstoff aus Atomstrom als "grün" bezeichnen wolle.

Konkret legte die EU-Kommission unter anderem fest, unter welchen Bedingungen Wasserstoff oder wasserstoffbasierte Kraftstoffe als erneuerbar gelten. Zudem gab die Behörde vor, dass Anlagen, die Wasserstoff erzeugen, an neue Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen angeschlossen werden müssen. Dies soll dazu beitragen, die Menge an erneuerbarer Energie im Netz zu erhöhen, und verhindern, dass die Stromerzeugung unter Druck gerät.

Weil der Strombedarf für die Erzeugung von Wasserstoff stark zunehmen wird, legt der sogenannte delegierte Rechtsakt vom Montag zudem fest, dass erneuerbarer Wasserstoff nur zu Zeiten und Orten erzeugt werden darf, an denen genügend erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Die Vorschriften sollen stufenweise eingeführt und mit der Zeit strenger werden. Eine Übergangszeit soll dafür sorgen, dass die Zahl der Elektrolyseure steigt. Die Kriterien sollen sowohl für heimische Erzeuger als auch für Importeure aus Drittstaaten gelten.

In einem zweiten Rechtstext legte die EU-Kommission eine Methode zur Berechnung der Treibhausgasemissionen unter anderem von Wasserstoff fest. Diese soll unter anderem auch Emissionen in Zusammenhang mit der Entnahme von Strom aus dem Netz oder mit der Beförderung zum Endverbraucher umfassen. Die EU-Staaten und das Europaparlament haben nun zwei Monate Zeit, die Rechtsakte zu prüfen und sie dann entweder anzunehmen oder abzulehnen. Änderungen sind nicht möglich./wim/DP/jha

(AWP)