Allerdings ist Polen einer anderen Zahlungsaufforderung schon nicht nachgekommen. Dabei geht es um eine EuGH-Anordnung in Zusammenhang mit dem Braunkohle-Abbau im Tagebau Turow an der Grenze zu Sachsen. Die EU-Kommission hatte deshalb angekündigt, in einem einmaligen Vorgang für Polen vorgesehene EU-Mittel einzubehalten und die Strafe so auszugleichen. Auch in diesem Fall geht es um Dutzende Millionen Euro.
Doch die Höhe Strafe steigt mit jedem Tag: Im Turow-Fall hatte der EuGH ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 500 000 Euro verhängt, mit Blick auf das polnische Justizsystem von einer Million Euro täglich. Nach Angaben aus der EU-Kommission gab es noch nie einen Fall, in dem ein Mitgliedstaat vom EuGH verhängte Strafen nicht gezahlt hat. Zahlungen wie diese fliessen in den EU-Haushalt.
Polen hat nun 60 Tage Zeit, auf die neue Zahlungsaufforderung zu antworten. Geschieht dies nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission, wird diese die Strafe wie im Turow-Fall über Zahlungen an Polen aus dem EU-Haushalt ausgleichen./wim/DP/jha
(AWP)