Die Zahlungen berechneten sich auf der Grundlage der Preisdifferenz zwischen dem Marktpreis für Erdgas und einer Obergrenze von durchschnittlich 48,8 Euro pro Megawattstunde. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Massnahme mit den EU-Regeln für Staatshilfe im Einklang steht.

Im März war auf einem EU-Gipfel lange und hart um das Thema gerungen worden. Am Ende gab es die politische Zusage für Spanien und Portugal, Sondermassnahmen gegen die hohen Energiepreise einführen zu dürfen. Länder wie Deutschland und die Niederlande lehnten damals einen solchen Markteingriff ab./mjm/DP/nas

(AWP)