Nach dem Willen der EU-Kommission sollen ausserdem Erlöse aus eingefrorenen Vermögenswerten für den Wiederaufbau in der Ukraine genutzt werden können. Kurzfristig könne eine Struktur geschaffen werden, um durch Sanktionen blockierte Mittel zu verwalten und zu investieren, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Fortschritte gibt es nach Angaben aus der EU-Kommission auch bei der Rechtsgrundlage für die Enteignung russischer Oligarchen. Die Umgehung von Sanktionen - etwa wenn Vermögen auf Dritte übertragen wird - wurde jüngst in die Liste der EU-Verbrechen aufgenommen. Das soll es der Kommission im nächsten Schritt ermöglichen, Mindeststrafe vorzuschlagen. So sollen etwa Jachten, Hubschrauber, Immobilien und Kunstwerke von Menschen, die gegen EU-Sanktionen verstossen, künftig leichter konfisziert werden können.
In welchem Mass die eingefrorenen Vermögenswerte russischer Oligarchen im Wert von knapp 19 Milliarden Euro davon betroffen sein könnten, blieb zunächst unklar. Die Regelung soll nicht rückwirkend gelten.
Die Vorschläge sollen nun mit den EU-Staaten sowie internationalen Partnern abgestimmt werden. "Der Schaden der Ukraine wird auf 600 Milliarden Euro geschätzt", sagte von der Leyen. "Russland und seine Oligarchen müssen die Ukraine für die Schäden entschädigen und die Kosten für den Wiederaufbau des Landes tragen."
Die Vorschläge bleiben damit hinter den Wünschen aus der Ukraine zurück. Vertreter des Landes hatten in der Vergangenheit immer wieder gefordert, Vermögenswerte des russischen Staates zu beschlagnahmen und der Ukraine für den Wiederaufbau des Landes zur Verfügung zu stellen. In Europa werden neben rechtlichen Schwierigkeiten auch politische Risiken gesehen. So wird befürchtet, dass Länder wie Russland und China in Reaktion auf Enteignungen ein alternatives internationales Finanzsystem aufbauen könnten.
Mit den aktuellen Vorschlägen will die EU-Kommission sowohl das Recht auf Eigentum als auch die Staatenimmunität wahren. Letztere ist ein Grundsatz des Völkerrechts und schützt Staaten unter anderem vor der Zwangsvollstreckung seiner Guthaben und Vermögenswerte.
Im Namen der Europäischen Kommission schlug von der Leyen zudem vor, zur Verfolgung von Verbrechen in Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine ein spezialisiertes Gericht aufzubauen. "Wir sind bereit, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um dieses Fachgericht möglichst umfassend international zu unterstützen", sagte sie in Brüssel. Der russische Einmarsch in die Ukraine habe Tod, Verwüstung und unsägliches Leid gebracht./jwe/DP/nas
(AWP)