Zudem sollen sich die Leistungen - in Deutschland sind das beispielsweise Arbeitslosengeld oder Hartz IV - entweder an der nationalen Armutsgefährdungsschwelle orientieren oder daran, wie viel lebensnotwendige Güter wie Nahrung, Wohnen und Gesundheit kosten. Als armutsgefährdet gilt, wer in einem Haushalt lebt, der weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat. Dabei betont die EU-Kommission, dass sogenannte Arbeitsanreize in Sozialsystemen erhalten bleiben sollen. Beispielsweise können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Sozialleistungen gekürzt werden.

In Deutschland ist bereits eine Neuregelung auf dem Weg: Das Bundeskabinett hatte vor zwei Wochen grünes Licht für eine Nachfolge der umstrittenen Hartz-IV-Regeln gegeben. Das sogenannte Bürgergeld soll zum 1. Januar das Hartz-IV-System ablösen und Empfängerinnen und Empfänger mehr Geld bekommen./mjm/DP/nas

(AWP)