Die Vollendung des gemeinsamen Markts sei durch die von der EU-Kommission gewählten Regulierungsinstrumente sogar behindert worden. Dies habe zu einer komplexen Rechtsstruktur grenzüberschreitender Handelsregeln und zu Verzögerungen bei der Umsetzung geführt. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass das Hauptrisiko im EU-Strommarkt letztlich auf die Endverbraucher abgewälzt wurde.

Die EU bemüht sich seit 1996 darum, die verschiedenen Strommärkte der Mitgliedstaaten miteinander zu vernetzen. Dies soll für günstige Preise und eine sichere Versorgung sorgen sowie den ökologischen Wandel vorantreiben. Ursprünglich sollte dies 2014 abgeschlossen sein. Stattdessen habe sich in der aktuellen Energiekrise gezeigt, dass die Grosshandelspreise zwischen den EU-Ländern erheblich auseinanderklafften, schrieben die Rechnungsprüfer. Zudem hingen die Endkundenpreise nach wie vor stark von nationalen Steuersätzen und Netzentgelten ab, anstatt durch den Wettbewerb bestimmt zu werden.

Grund für den ausbleibenden Fortschritt in dem untersuchten Zeitraum 2015 bis 2021 ist nach Angaben des Rechnungshofs unter anderem eine unzureichende Überwachung der geltenden Vorgaben durch die EU-Energieagentur Acer - "vor allem, da die Agentur nicht über genügend Daten verfügte, unter Personalmangel litt und sich schlecht mit der Europäischen Kommission abgestimmt hatte". Der von der EU-Kommission gewählte Ansatz zur Regulierung habe zudem "den Verwaltungsaufwand, den Ressourcenbedarf und die Kosten für die Acer und die nationalen Regulierungsbehörden sowie für die Netz- und Marktbetreiber erheblich und unnötig erhöht".

Als Folge der Energiekrise will die EU-Kommission im Frühjahr eine Reform der Strommärkte vorschlagen. Dies sei eine Gelegenheit, die Schwächen zu beheben, schrieb der Rechnungshof. Allerdings gilt das Vorhaben als hochkomplex./wim/DP/ngu

(AWP)