Die neue Regelung wird es den Angaben zufolge ermöglichen, Vermögenswerte von Akteuren einzufrieren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren. Zudem sollen gegen Personen auch Einreiseverbote verhängt werden.

Bislang konnten Menschenrechtsverletzungen nur im Zusammenhang mit Strafmassnahmen gegen Staaten oder im Rahmen von speziellen Sanktionsregimen geahndet werden, die die EU zum Beispiel im Kampf gegen Cyberangriffe und den Einsatz von Chemiewaffen geschaffen hat.

Das hat eine Reaktion der EU auf Menschenrechtsverletzungen bislang kompliziert oder unmöglich gemacht - so zum Beispiel im Fall der grausamen Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul.

Vorbild für das geplante EU-System ist der sogenannte Global Magnitsky Act der USA. Dieser war 2016 vom US-Kongress beschlossen worden, um Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen, die für den Tod des russischen Anwalts und Wirtschaftsprüfers Sergej Magnitski verantwortlich sind. Magnitski war 2009 während der Untersuchungshaft in einem russischen Gefängnis gestorben, nachdem er misshandelt und unzureichend medizinisch versorgt worden war.

Vorschläge, den geplanten EU-Sanktionsmechanismus nach dem jüngst vergifteten Kremlkritiker Alexej Nawalny zu benennen, griff die EU nicht auf. Die EU-Staaten hatten wegen des Anschlags auf den Oppositionspolitiker bereits im Oktober über das Chemiewaffen-Regime Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmassliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin verhängt./aha/DP/zb

(AWP)