Die Einigung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Parlament und EU-Staaten müssen noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache.

Die Arbeitnehmer und ihre Vertreter sollen zudem das Recht bekommen, Informationen über das durchschnittliche Lohnniveau von Menschen, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt zu erhalten. Wenn Arbeitgeber Verpflichtungen des Grundsatzes für gleiche Bezahlung nicht beachteten, hätten Arbeitnehmende das Recht, Entschädigung zu verlangen, hiess es.

Deutschland steht bei diesem Problem im EU-Vergleich schlecht da: Frauen haben in der Bundesrepublik im vergangenen Jahr im Durchschnitt 18 Prozent weniger verdient als Männer. Die Einkommenslücke blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation bleibt eine Lücke./mjm/DP/jha

(AWP)