ÖBB-Vorstandsvorsitzender in der fraglichen Zeit war der SPÖ-Politiker Christian Kern, der später von Mai 2016 bis Ende 2017 das Amt des Bundeskanzlers vertrat. Die betroffenen Bahnunternehmen können nun schriftlich zu den Beschwerdepunkten Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass hinreichende Beweise vorliegen, kann sie gegen die betreffenden Unternehmen Geldbussen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen./hei/DP/jha
(AWP)