Mit der Reform sollen nun vor allem Online-Shoppingportalen dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Zölle und die Mehrwertsteuer beim Kauf gezahlt werden. Somit würden die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr mit versteckten Gebühren oder unerwartetem Papierkram konfrontiert werden, wenn das Paket ankommt, hiess es in einer Mitteilung. Derzeit werden Waren nach ihrer Ankunft in der EU im Allgemeinen von den Zollbehörden einbehalten und erst dann ausgeliefert, wenn die Empfänger den Zoll beziehungsweise andere notwendige Abgaben gezahlt haben, wie die Kommission auf ihrer Internetseite schreibt.

Eine Preissteigerung beim Kunden von Waren mit geringem Wert unter 150 Euro sei allerdings nicht das Ziel, erklärte Gentiloni. Die Zölle wären für diese Pakete sehr gering. "Sie machen die überwältigende Mehrheit dessen aus, was heute durch unseren Zoll geht." Shopping-Plattformen seien durchaus in der Lage, diese Zollgebühr in ihre Dienstleistung einzubeziehen, führte er aus. Durch den Wegfall der Zollbefreiung für Waren unter 150 Euro könnten der EU etwa eine Milliarde Euro im Jahr mehr zur Verfügung stehen, teilte er mit./lfo/DP/jha

(AWP)