Stephanie Gibaud, die bis zu ihrer Entlassung vor zehn Jahren Veranstaltungen für vermögende Kunden der UBS Frankreich organisierte, erhielt am Freitag Rückenwind durch eine Entscheidung französischer Richter. Diese haben festgestellt, dass die Steuerbehörden zu Unrecht argumentieren, dass Gibauds Beitrag nicht belohnt werden könne, weil er vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes im Jahr 2017 geleistet wurde, das solche Zahlungen erlaubt.

Gibaud half bei der Aufdeckung von rund 9,6 Milliarden Euro, die Steuerzahler auf Schweizer Bankkonten versteckt hatten.

"Die Steuerverwaltung bestreitet nicht, dass sie noch die von Frau Gibaud zur Verfügung gestellten Informationen verwendete", als sie ihren Antrag auf Entschädigung Ende 2020 ablehnte, so die Richter eines Verwaltungsgerichts in der Nähe von Paris in einem Urteil vom 7. Juli, das am Freitag veröffentlicht wurde.

Die Richter setzten eine dreimonatige Frist für die erneute Prüfung des Antrags auf Entschädigung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, erklärten jedoch, dass ihr Urteil nicht bedeute, dass Gibaud zwangsläufig eine Entschädigung verdiene. Sie erklärten, dass es den Steuerbehörden obliege, eine Entscheidung zu treffen und einen Betrag festzulegen.

Langjähriger Rechtsstreit

Der Rechtsstreit um die UBS in Frankreich dauert bereits seit mehr als zehn Jahren an. Die Schweizer Bank wurde letztes Jahr in einem Berufungsverfahren für schuldig befunden, wohlhabenden französischen Kunden geholfen zu haben, nicht deklarierte Gelder auf Schweizer Konten zu deponieren. Die UBS hat das Urteil und die damit verbundene Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro vor dem obersten Gericht angefochten.

Die französische UBS-Tochter muss sich ebenfalls vor Gericht verantworten, weil sie Gibaud und einen ehemaligen Revisionsleiter, der die strafrechtliche Untersuchung mit ausgelöst hat, schikaniert haben soll. UBS Frankreich bestreitet dies.

Gibaud hat verschiedenen Ermittlungseinheiten geholfen, und es ist nicht das erste Mal, dass sie sich mit Behörden anlegt, die nicht bereit sind, sie zu belohnen. Zuvor hatte sie 3,5 Millionen Euro für ihre Mühen gefordert, nachdem sie bei den strafrechtlichen Ermittlungen gegen die UBS geholfen hatte. Die Richter hatten ihr 2018 allerdings lediglich 4500 Euro zugesprochen. 

"Wir zählen darauf, dass die Behörden gesunden Menschenverstand und Einsicht zeigen, um Stephanie Gibaud auf gerechte und faire Weise zu entschädigen", erklärte ihr Anwalt Antoine Reillac in einer E-Mail.

Während der Berufungsverhandlung im Steuerstrafverfahren im vergangenen Jahr sagte ein Staatsanwalt, dass die französischen Behörden fast 900 Millionen Euro an unbezahlten Steuern aus dem versteckten 9,6-Milliarden-Euro-Schatz zurückerhalten hätten.

(Bloomberg)