Die europäische Richtlinie zur Bankenabwicklung (BRRD) könne sich mit dem Zusammenbruch einzelner Banken befassen, nicht aber mit Systemkrisen. Die Pandemie habe die Notwendigkeit eines robusteren Bankensektors in den Vordergrund gerückt.

"Die Gründung von Vermögensverwaltungsgesellschaften, die gegen eine angemessenen Vergütung eine staatliche Garantie bekommen, sollte als zulässige Massnahme anerkannt werden", forderte der Notenbanker. Europas Geldhäusaer gelten schon seit Jahren als ertragsschwach. Zudem setzt ihnen die vergleichsweise niedrige Bewertung an den Börsen zu.

Ein starker Anstieg der faulen Kredite in ihren Bilanzen im Zuge der Corona-Pandemie könnte daher zu systemischen Risiken führen. Solche Vermögensverwalter wie von Stournaras ins Spiel gebracht - auch "Bad Banks" genannt - könnten den Instituten helfen, ihre Bilanzen von Wackelkrediten zu befreien.

Stournaras plädierte zudem dafür, die Bereitstellung von Liquidität bei der Abwicklung von Banken zu verbessern. Der Liquiditätsbedarf könne dann leicht über das hinausgehen, was derzeit vorgesehen sei, erläuterte er. Stournaras sieht hier eine Rolle für die Europäische Zentralbank (EZB). "Ausgehend von den Erfahrungen britischen Notenbank könnte die Einrichtung einer speziellen Kreditlinie durch die EZB in Erwägung gezogen werden, vorbehaltlich angemessener Schutzmassnahmen", sagte er.

Auch andere Euro-Wächter hatten sich in der Vergangenheit für ein solches Instrument bei Bankenabwicklungen ausgesprochen. (Reporter: Frank Siebelt; redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 030 2201 33711 (für Politik und Konjunktur) oder 030 2201 33702

(AWP)