Mit dem Abkommen, das vergangene Woche von EU-Diplomaten und Mitgliedern des Europäischen Parlaments erzielt wurde, dürfen Eonia und Euribor bis Ende 2021 von in der EU ansässigen Unternehmen genutzt werden. Dies geht aus einer Mitteilung der Europäischen Kommission hervor. Ohne die Verlängerung wäre ihre Verwendung ab dem nächsten Jahr eingeschränkt worden, da sie neue EU-Standards, die Benchmarks zuverlässiger machen sollen, nicht erfüllen.
In einer kurzfristigen Ergänzung des Gesetzentwurfs folgten die politischen Entscheidungsträger Forderungen, die Erweiterung auf ausserhalb der EU verwaltete Finanz-Benchmarks anzuwenden. Globale Lobbygruppen hatten argumentiert, dass eine Beschneidung des Zugangs von EU-Unternehmen zu diesen Referenzsätzen, einschliesslich Börsenindizes und Wechselkursen, wirtschaftlichen Schaden und Marktstörungen verursachen könnte.
Ein reibungsloser Übergang zur neuen Regelung ist für die Finanzmärkte von entscheidender Bedeutung, da laut der Europäischen Zentralbank etwa 22 Billionen Euro an Derivatekontrakten an Eonia gebunden sind. Derivatekontrakte im Volumen von rund 109 Billionen Euro sind an die skandalumwitterte Euribor-Benchmark gekoppelt, die überarbeitet wird.
Kreditinstitute in einer branchenübergreifenden Arbeitsgruppe für risikofreie Euro-Sätze, zu deren Mitgliedern die BNP Paribas und die Deutsche Bank gehören, wählten den neuen Euro-Kurzfristzinssatz der EZB oder Ester als bevorzugten Ersatz für Eonia.
(Bloomberg)