"Es ist bekannt, dass die Gewinne der SNB stark schwanken und Ausschüttungen nicht als selbstverständlich angesehen werden können", schreibt die FDK auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bereits im Geschäftsjahr 2013 seien die Gewinnausschüttungen ganz ausgefallen.

Es liege in der Kompetenz und Verantwortung jedes einzelnen Kantons, der Lage Rechnung zu tragen. Es gebe folglich Unterschiede zwischen den Kantonen betreffend Budgetierung. Generell könne man sagen, dass die Kantone in ihren Budgets für das Jahr 2023 eine geringere Gewinnausschüttung als in den Vorjahren erwartet hätten.

Die geltenden Grundlagen in Verfassung, Gesetz und die Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen SNB und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) seien klar, bekannt und angemessen, hiess es auf Anfrage. Sie ermöglichten Ausschüttungen an Bund und Kantone, sofern die Bilanzsituation der SNB dies zulässt. Stabilität und Unabhängigkeit der SNB würden damit gewahrt.

(AWP)