Das dritte Jahr mit Negativzinsen ist angebrochen, und es gibt wenig Aussichten, dass die Nationalbank diesbezüglich ihre Politik bald ändert. Sparer, Pensionskassen und Kreditbanken leiden darunter. Aber auch auf Steuerzahler haben die Negativzinsen mehr und mehr Einfluss.

Dann nämlich, wenn man sich erhofft, mit früher Einzahlung der Steuern noch vom so genannten Ausgleichs- oder Vergütungszins zu profitieren. Vor zwei Jahren waren 2 Prozent noch durchaus realistisch, beispielsweise in den Kantonen Obwalden, Glarus und Zug.

Schon vor einem Jahr setzten einige kantonale Regierungen den Zins aber herab, darunter auf spektakuläre Weise der Kanton Zug. Die dortige Regierung setzte den Ausgleichszins nicht nur auf Null, sondern liess die Steuerzahler auch wissen, dass eine späte Einzahlung willkommen sei. So will der Zentralschweizer Kanton eine Anhäufung von Liquidität auf seinen Konten verhindern, um nicht übermässig Negativzinsen auf seinen eigenen Guthaben zu bezahlen. Der cash-Artikel zur Zuger Aufforderung, mit den Steuereinzahlungen zu warten, machte übrigens auch in der internationalen Finanzpresse die Runde. 

Sechs Kantone mit Nullverzinsung

Das Beispiel von Zug scheint nun Schule zu machen. Dieses Jahr sind es schon sechs Kantone, die den Ausgleichszins ganz gestrichen haben, darunter die Kantone Bern und Luzern. Insgesamt haben 15 Kantone den Satz gesenkt, wie eine Umfrage von cash bei den Steuerämter zeigt. Am deutlichsten senkte der Kanton Neuchâtel den Zins (von 1 auf 0 Prozent), auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Schwyz griffen zum Rotstift (von 1 auf 0,5 Prozent).

Es verbleiben sieben Kantone, die den 2016 gültigen Ausgleichszins über den 1. Januar 2017 beibehalten, darunter Zürich. Aus dem Steueramt des bevölkerungsreichsten Kantons der Schweiz verlautet aber, dass eine Senkung vom derzeitigen Niveau von 0,5 Prozent grundsätzlich in Diskussion sei.

Der einzige Kanton, der für eine früher Steuerzahlung noch 1 Prozent bezahlt, ist Appenzell Innerrhoden. 0,5 Prozent gibt es immerhin noch in Appenzell Ausserrhoden, Uri, Schwyz, Nidwalden und Zürich.

Ein schwacher Trost bleibt: Trotz dieser teilweise deutlichen Zinssenkungen gibt in vielen Fällen eine vorzeitige Begleichung der Steuerschuld noch leicht mehr Zins als ein Bankkonto. Denn auf Sparkonten, wo das Geld andernfalls liegen würde, sind die Zinsen meist noch tiefer. Zahlen des Finanzberaters Vermögenspartner zeigen: Mit 0,25 Prozent bieten die Appenzeller Kantonalbank und die Regiobank Männedorf diesbezüglich noch am meisten, während die Grossbanken Credit Suisse und UBS nur noch magere 0,01 Prozent bezahlen.

Auch wenn frühes Steuerzahlen nur noch in Teilen der Schweiz einen Zinsvorteil verspricht - zu spät zahlen bringt Steuerpflichtige in Teufels Küche. Wer den Einzahlungsschein nicht rechtzeitig begleicht, zahlt zum Teil saftige Strafzinsen. Die Sätze sind in den Kantonen unterschiedlich: Am heftigsten trifft des die Einwohner des Kantons Neuchâtel, die ab April 8 Prozent berappen werden. Vergleichweise günstig kommt man im Tessin weg, wo weiterhin 2,5 Prozent verlangt werden.

Die Höhe der Verzugszinsen ist anders als beim Ausgleichszins relativ konstant. Veränderungen nach oben gab es per 1. Januar 2017 im schon erwähnten Kanton Neuchâtel, wo der Satz ab April von 3 auf 8 Prozent hochgeht. Das Waadtland geht von 3 auf 3,5 Prozent, während Jura neu auf 6 statt 5 Prozent besteht. Umgekehrt senkt Genf den Verzugszins von 3 auf 2,6 Prozent. Dies liegt allerdings daran, dass der Ausgleichszins von 0,5 auf 0,1 Prozent sank und der Unterschied dieser beiden Zinsen nicht höher aus 2,5 Prozentpunkte sein darf.

Ausgleichs- und Verzugszinsen der Kantone 2016 und 2017

Kanton

Ausgleichszins 2017
(in Prozent)

Ausgleichszins 2016
(in Prozent)

Verzugszins 2017
(in Prozent)

Verzugszins 2016
(in Prozent)
Aargau 0,1 0,1 5,1 5,1
Appenzell (AR) 0,5 1 5 5
Appenzell (AI) 1 1 4,5 4,5
Basellandschaft 0,2 0,2 6 6
Basel-Stadt 0,25 0,25 4 4
Bern 0 0,25 3 3
Fribourg k.A. 0,2 k.A. 3
Genf 0,1 0,5 2,6 3
Glarus k.A. k.A. 4,5 4,5
Graubünden 0,2* 0,2* 4 4
Jura 0,1 0,2 6 5
Luzern 0 0,3 5 5
Neuchâtel 0 1 3/8** 3
Nidwalden 0,5 0,5 4 4
Obwalden 0,25 0,5 5 5
Schaffhausen 0,1 0,5 5 5
Schwyz 0,5 1 3,5 3,5
Solothurn 0 0,25 3 3
St. Gallen 0,25 0,5 4 4
Tessin 0,1 0,25 2,5 2,5
Thurgau 0,2 0,5 3 3
Uri 0,5 0,5 4 4
Waadtland 0,125 0,25 3,5 3
Wallis 0 0,15 3,5 3,5
Zug 0 0 3 3
Zürich 0,5 0,5 4,5 4,5

Quelle: cash.ch und Steuerämter der Kantone, Stand 4. Januar 2017

* Der Kanton Graubünden gewährt nur auf die zu viel bezahlten Beträge, die aufgrund einer zu hohen Rechnung bezahlt wurden, einen Vergütungszins von 0,2%.

** Bis 31. März erhebt Neuchâtel 3 Prozent Verzugszins, ab dem 1. April gelten 8 Prozent.