Von den Schweizer Behörden war zunächst keine Stellungnahme erhältlich. Dem Vernehmen nach bereiteten sich die Banken aber auf eine mögliche Mitteilung in der Sache am Sonntag vor.

Dem Bericht zufolge überarbeiten die Behörden die Regeln wie etwa die sechswöchige Konsultationsfrist, die Aktionären bei einer Übernahme üblicherweise gewährt wird. Diese könnte in diesem Fall aufgeweicht werden. Die Details würden noch ausgearbeitet, hiess es.

(AWP)