Im Verfahren ging es um den Umgang der Bank mit Sergey Roldugin, einem engen Vertrauten von Wladimir Putin. Roldugin hatte zwei Konten bei der GPBS. Wie der Cellist und Dirigent Roldugin Firmenanteile halten könne, die ihm 30 Millionen Franken an Dividenden einbrachten, sei kaum vorstellbar, meinte der Staatsanwalt am Mittwoch.

In der Anklageschrift schrieb er: "Es ist notorisch, dass der russische Präsident offiziell nur ein Einkommen von gut 100'000 Franken hat und nicht vermögend ist, tatsächlich jedoch über enorme Vermögenswerte verfügt, welche von ihm nahestehenden Personen verwaltet werden".

Das Geld bei der GPBS sei jeweils über Offshore-Geflechte in Zypern rasch abgeflossen. Wegen diesen Umständen hätten die Angestellten der GPBS überprüfen müssen, ob Roldugin wirklich wirtschaftlich Berechtigter der Konten war, sagte der Staatsanwalt. Er forderte je sieben Monate Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren für die vier Beschuldigten.

Der erste Verteidiger hielt dagegen, dass gerade der Fakt, dass Roldugin ein enger Vertrauter Putins sei, dafür spreche, dass er über so viel Geld verfüge. "Er ist eben nicht irgendein Cellist", sagte der Verteidiger. Dass Putins "Günstlinge" leichter an Geld kommen als andere, möge verwerflich sein, stütze aber seinen Mandanten.

Keine Beweise vorgebracht

Die Bank habe durchaus davon ausgehen können, dass Roldugin wirtschaftlich berechtigt war, meinte der Verteidiger. Beweise, dass die Banker unsorgfältig gehandelt hatten, könne die Staatsanwaltschaft zudem nicht vorweisen. Roldugin habe 2022 schriftlich bestätigt, der wirtschaftlich Berechtigte der Konten zu sein und bei der Kontoeröffnung habe die Bank die nötigen Angaben (Geburtsdatum, Name und Nationalität) eingeholt.

Seine Kollegen argumentierten ähnlich. Es fehle am Nachweis, dass nicht Roldugin der wirtschaftlich Berechtigte der Konten war, hiess es etwa. Alle Beschuldigten seien freizusprechen. Anträge, das Verfahren einzustellen, hatte der Richter am Morgen abgewiesen.

Die vier Angestellten der GPBS haben am Mittwochmorgen vor dem Zürcher Bezirksgericht kaum Aussagen gemacht. Sie fühlen sich aber nicht schuldig. Drei der vier Beschuldigten arbeiten noch immer für die GPBS, die sich derzeit in Abwicklung befindet. Im Oktober 2022 hat diese die Geschäftsaufgabe bekannt gemacht.

Mangelnde Sorgfalt vorgeworfen

Beim Prozess geht es um die Geschäftsbeziehungen zu Sergey Roldugin in den Jahren 2014 bis 2016. Die GPBS soll ungenügend geprüft haben, woher Roldugins angebliches Vermögen stammte, das sie verwaltete. Vorgeworfen wird den Männern mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften.

Nach den Enthüllungen der "Panama Papers" 2016, die Roldugins Nähe zu Putin aufzeigten, hatte die Finanzmarktaufsicht (Finma) eine Untersuchung eingeleitet. Sie hat der GPBS 2018 untersagt, weitere Privatkunden aufzunehmen. Das Strafverfahren in Zürich wurde nach dem Abschluss dieser Untersuchung eingeleitet.

Der Richter wird das Urteil am 30. März mündlich eröffnen.

(AWP)