Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte im Herbst 2019 einen Bussgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro gegen den grössten privaten Vermieter Berlins erlassen - das bis dahin höchste Bussgeld in Deutschland auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung.

Sie kritisierte, teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse hätten im Archiv des Unternehmens noch immer eingesehen und verarbeitet werden können. Smoltczyk will das Bussgeld weiter durchsetzen. Sie kündigte am Mittwoch an, die Staatsanwaltschaft um eine Beschwerde gegen den Beschluss zu bitten.

Die Deutsche Wohnen ist eines der grössten deutschen Immobilienunternehmen. Sie hält rund 163 000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten, knapp drei Viertel davon in Berlin. Der Konzern hatte Einspruch gegen den Bussgeldbescheid eingelegt.

Das Gericht stellte nun fest, dieser könne aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein. Der Bescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens und sei deshalb unwirksam./bf/DP/fba

(AWP)