Wie die Schwesterkommission des Ständerats betraute sie deshalb ihre beiden Subkommissionen mit den Arbeiten, wie die GPK-N am Freitag mitteilte. Sie wird die zentralen Akteure auf Bundesebene gemeinsam mit der ständerätlichen GPK am 8. und 9. sowie am 15. und 16. Mai anhören.
Dazu geladen sind insbesondere Finanzministerin Karin Keller-Sutter und Wirtschaftsminister Guy Parmelin sowie Verantwortliche der Finanzmarktaufsicht und der Schweizerischen Nationalbank.
Grundsätzlich spricht sich die GPK-N angesichts der Tragweite der Übernahme der Krisenbank CS durch die Grossbank UBS für eine PUK aus. Diese verfüge über mehr Instrumente als die GPK der Räte. Bis zu einem Entscheid über das Einsetzen einer PUK sollten die GPK aber erste Abklärungen vornehmen, um die Entscheidungsgrundlage zu erweitern.
Aus Sicht der Oberaufsicht würden sich in verschiedener Hinsicht viele Fragen stellen, schrieb die GPK-N. So setzt sie Fragezeichen bei der Umsetzung des geltenden Rechts durch den Bundesrat, der Prüfung möglicher Alternativen zur Übernahme und der Zweckmässigkeit des Notrechts.
Die GPK-N schliesst sich den von der GPK-S bereits beschlossenen Abklärungsarbeiten an. Konkret betraute sie ihre beiden Subkommissionen für das Finanz- und Wirtschaftsdepartement sowie für das Justizdepartement und die Bundeskanzlei mit der Aufgabe.
(AWP)