Bei ihrer ersten Sitzung seit der Zwangsübernahme der CS durch die UBS beschloss die GPK-S erste Abklärungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Untersucht werden soll demnach das Behördenverhalten.
Für die parlamentarische Oberaufsicht stellen sich nach eigenen Angaben "verschiedene Fragen", namentlich zur Aufsicht und zur Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung, zur bisherigen Aufsicht über die betroffenen Banken, zur Prüfung alternativer Lösungen, zur Anwendung von Notrecht sowie zum Risikomanagements des Bundes.
Bundesrätinnen werden angehört
Die GPK-S hat gemäss der Mitteilung zwei ihrer Subkommissionen mit der Klärung verschiedener Fragen bis Anfang Mai 2023 beauftragt. Zu Anhörungen beider parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen antraben müssen im Mai unter anderem Finanzministerin Karin Keller-Sutter, Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider, Finma-Präsidentin Marlene Amstad sowie Thomas Jordan, Direktor der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Bereits nächste Woche wird sich die GPK-N mit der CS-Thematik befassen. Ende Mai soll ein Entscheid beider GPK zum weiteren Vorgehen gefällt werden, wie es in der Mitteilung heisst. Dabei soll auch über die "Haltung zu einer möglichen Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK)" entschieden werden.
In den bisherigen Parteireaktionen zum CS-Debakel zeigte sich, dass die SVP, die SP und die Grünen offen stehen für die Forderung nach einer PUK. Besonders die Rolle der Finanzmarktaufsicht Finma müsse aufgearbeitet werden.
Ausserordentliche Session Mitte April
Das Parlament wird sich vom 11. bis zum 13. April an einer ausserordentlichen Session zur Übernahme der CS durch die UBS und den vom Bund gewährten finanziellen Garantien äussern. Es steht ausserdem die Forderung im Raum, die "Too big to fail"-Regelung zu revidieren.
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) möchte ausserdem mögliche Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der CS prüfen lassen. Sie hat ein entsprechendes Postulat eingereicht. Konkret soll der Bundesrat mit der Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse beauftragt werden.
Weiter soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen und den Einbezug des Parlaments in Krisensituationen zu prüfen. Zudem soll die Landesregierung die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der "Too big to fail"-Gesetzgebung für internationale Grossbanken untersuchen.
Kredite sind Thema an nächster Sitzung
Generell haben die Parlamentskommissionen nach eigenen Angaben zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat von einer grossen zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit ausgegangen und zur Auffassung gelangt sei, dass ein Nichthandeln für die Schweiz einen grossen Schaden bewirkt hätte. Der Bundesrat habe "entschlossen gehandelt und damit die Voraussetzungen für eine Stabilisierung des Finanzplatzes Schweiz geschaffen", schrieb die RK-N.
Die Federführung für die Nachbearbeitung des Geschehenen sieht die Rechtskommission bei der politischen Oberaufsicht. Sie sei bereit, nötige Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zu ziehen.
Der Fall Credit Suisse war auch in der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) ein Thema. Sie führte nach eigenen Angaben eine vertiefte Diskussion dazu. Mehrere Mitglieder hätten dem Gesamtbundesrat, den involvierten Verwaltungsstellen, aber auch den Mitgliedern der Finanzdelegation für die in sehr kurzer Zeit geleistete Arbeit gedankt.
Über die beiden dringlichen Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt 109 Milliarden Franken für Garantien wird die Kommission später befinden. Traktandiert ist das Thema für die Sitzung vom 30. März 2023.
(AWP)