Als die Corona-Pandemie im Jahr 2020 die Schweiz erreichte, habe der Bundesrat schnell handeln müssen. Er habe sich dabei auf das Epidemiengesetz und auf Notrecht gestützt, sagte Berset am Dienstag. Mit dem Covid-19-Gesetz habe das Parlament eine befristete gesetzliche Grundlage geschaffen. Seither habe das Volk zwei Mal über das Gesetz abgestimmt und sich beide Male dafür ausgesprochen.
Die zuletzt im Dezember vom Parlament beschlossene Verlängerung soll bis Mitte 2024 gelten. Das Coronavirus zirkuliere weiterhin in der Bevölkerung, so der Bundesrat.
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(AWP)