Gravierender als die Mängel bei der eigentlichen Maskenbeschaffung durch die Armeeapotheke sei, dass die Schweiz in Bezug auf Vorräte an Schutzmaterial ungenügend auf eine Pandemie vorbereitet gewesen sei, heisst es in dem am Montag veröffentlichten Bericht der Kommission.
Die Mängel seien vom Bundesrat erkannt, dazu liefen aktuell verschiedene Abklärungen. Die GPK-N erwarte, dass das VBS daneben auch noch grundsätzlicher prüfe, welche Rolle und Aufgaben die Armeeapotheke künftig übernehmen solle.
Für die GPK-N sei nur schwer nachvollziehbar, dass der Bundesrat und das VBS die Armeeapotheke mit der Beschaffung von Schutzmasken beauftragt habe, ohne dieser gleichzeitig zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Durch die fehlenden Ressourcen seien Qualitätskontrollen vernachlässigt worden. So seien Möglichkeiten zur Mängelrüge und allenfalls auch Möglichkeiten, von Verträgen zurückzutreten, verpasst worden.
Die GPK-N kritisiert insbesondere auch, dass die Kontrollen der gelieferten Waren im Sommer und Herbst 2020, als sich die Pandemie-Situation entspannt hatte, nicht nachgeholt worden seien.
Mangelnde Transparenz
Das VBS und die Armeeapotheke hätten es bisher nicht geschafft, für eine genügende Transparenz hinsichtlich der Maskenbeschaffung zu sorgen und seit längerem kursierende Vorwürfe und Fragen zu klären.
Die GPK-N geht davon aus, dass die laufenden Rechtsverfahren bezüglich Transparenz für eine Verbesserung sorgen werden. Anderseits erwartet sie, dass das VBS im Rahmen einer Aufarbeitung auch diesbezüglich Lehren ziehe und künftig transparenter kommuniziere.
Die GPK-N attestiert den zuständigen Personen im VBS und insbesondere in der Armeeapotheke, unter schwierigen Bedingungen und hohem Druck gearbeitet und grossen Einsatz gezeigt zu haben. Dass unter diesen Bedingungen Fehler passiert seien, sei nachvollziehbar.
Klar sei auch, dass der Auftrag an die Armeeapotheke aufgrund von Versäumnissen in der Pandemievorsorge nötig geworden sei, für welche weder die Armeeapotheke noch das VBS verantwortlich seien.
Zwei Strafverfahren hängig
Die Frage nach der Angemessenheit der Preise für die beschafften Masken war nicht Gegenstand der Untersuchung. In diesem Zusammenhang laufen auch zwei Strafverfahren, wie die GPK-N weiter schreibt.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft, ob der Straftatbestand Wucher erfüllt ist. Das Verfahren richtet sich gegen die Firma Emix Trading. Gleichzeitig hat die Bundesanwaltschaft gestützt auf Anzeigen eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt sowie zweinamentlich angezeigte Personen aus dem VBS eröffnet. In diesem Verfahren geht es um Vorwürfe betreffend Begünstigung, Amtsmissbrauch, Ungetreue Amtsführung, Anstiftung zur ungetreuen Amtsführung, Urkundenfälschung im Amt, Bestechen und sich bestechen lassen.
475 Millionen Masken bestellt
Der Jahresbedarf an Hygienemasken der Armee liegt bei 200'000 bis 300'000 Stück. Mit den Aufträgen vom 20. März 2020 und vom 8. April 2020 wurde von der Armeeapotheke hingegen die Beschaffung von 75 Millionen und 400 Millionen Hygienemasken gefordert.
In der normalen Lage beschafft die Armeeapotheke hauptsächlich am Schweizer Markt, bei Stammlieferanten und deutlich kleinere Mengen. Auf internationale Beschaffungen sei sie gemäss den angehörten Personen nicht vorbereitet gewesen, hält die GPK-N fest. Zudem sollten die Beschaffungen "möglichst schnell" erfolgen. Normalerweise dauere eine Beschaffung solcher Mengen rund ein Jahr.
Der Bundesrat wird ersucht, bis spätestens am 18. Mai zum Bericht der GPK-N Stellung zu nehmen.
(AWP)