Eingetragen werden kann dort ein generelles Nein zur Spende oder auch ein Ja zur Entnahme von Spenderorganen und -geweben nach dem Tod. Ebenso kann vermerkt werden, welche Organe man zu spenden bereit ist. Geregelt wird das neue Register im Transplantationsgesetz, über das am 15. Mai abgestimmt wird.
Jederzeit widerrufbar
Registereinträge müssen jederzeit widerrufen werden können, und auf das Register zugreifen können sollen für Organspenden zuständige Personen in den Spitälern. Abfragen sind erst erlaubt, wenn ein Patient oder eine Patientin eine aussichtslose Prognose hat und entschieden worden ist, lebenserhaltende Massnahmen abzubrechen.
Noch festlegen müsste nach einem Ja der Bundesrat, welche Daten im Register bearbeitet werden und was die Voraussetzungen für das Aufbewahren und Löschen der Daten sind. Wer Daten ins Register eintragen will, muss sich zudem identifizieren - auch hier müsste der Bundesrat festlegen, wie dies zu geschehen hat.
Das Register werde vom Bund erstellt, und es werde die hohen Anforderungen des Bundes punkto Datensicherheit erfüllen müssen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Wie wichtig eine solche sichere Identifizierung ist, zeigte sich im Januar beim aktuellen Spenderegister der Stiftung Swisstransplant.
In einer Recherche der Sendung "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens (SRF) war der Vorwurf aufgekommen, dass es möglich sei, jemanden ohne dessen Wissen einzutragen und so zum Organspender zu machen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) eröffnete ein formelles Verfahren wegen Zweifeln an der Sicherheit der Einträge.
Dass sich jemand mit gefälschten Angaben eintrage, könne nicht ausgeschlossen werden, schreibt Swisstransplant im Internet. Neue Registrierungen seien deshalb vorübergehend nicht möglich. Zunächst müsse ein Registrationsprozess implementiert werden, der die höchsten Sicherheitsanforderungen erfülle.
Auftrag an Swisstransplant
Personendaten hätten aber nicht eingesehen oder bearbeitet werden können, schreibt Swisstransplant. Die bestehenden Einträge ins Register seien sicher. Bestehende Profile könnten derzeit eingesehen und gelöscht, aber nicht geändert werden.
Nach einem Ja am 15. Mai wird es ein neues Register geben. Dieses werde vom Bund erstellt und verwaltet und von Swisstransplant betrieben, unter Aufsicht des BAG, teilte die Stiftung auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Swisstransplant habe als Zuteilungsstelle für Organe einen Leistungsauftrag vom Bund, der per 1. Januar 2023 erneuert werde.
Nach Angaben des BAG erhält Swisstransplant als nationale Zuteilungsstelle pro Jahr eine Million Franken. Das Parlament habe den Bund verpflichtet, den Betrieb des Registers der Stiftung Swisstransplant zu übertragen.
(AWP)