Der Entwurf sieht des weiteren regulatorische Vereinfachungen für kleine und gut kapitalisierte Banken vor. Mit den strengeren Eigenmittelvorschriften für Wohnrenditeliegenschaften will das EFD die Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute für den Fall von Preiskorrekturen stärken.

Die Preise solcher Immobilien seien in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen, obwohl zunehmend Zeichen eines Überangebots auszumachen seien, schrieb das EFD in seinem Begleitschreiben zu dem am Freitag veröffentlichten Vernehmlassungsentwurf.

Risikogewichte erhöhen

Der Vernehmlassungsentwurf sieht nun vor, dass die Eigenmittelunterlegung für Kredite für Wohnrenditeliegenschaften erhöht wird. Konkret sollen die Risikogewichte für die Tranchen mit Belehnungsgrad von über zwei Dritteln des Verkehrswerts um den Faktor 2,15 erhöht werden. Damit würden die Eigenmittelanforderungen auch dem internationalen Bankenstandard Basel III entsprechen, der bis Anfang 2022 implementiert werden soll.

Vor der Gefahr einer Blase bei den Mietimmobilien hatte am Donnerstag die Finanzmarktaufsicht Finma an ihrer Jahresmedienkonferenz eindringlich gewarnt. Schweizweit dienen rund 30 Prozent aller ausstehenden Hypotheken der Finanzierung solcher Renditeliegenschaften. Auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) hatte in jüngster Zeit auf die Risiken in diesem Markt hingewiesen.

Erleichterung für Kleine, Verschärfung für Grosse

Erleichterungen sieht der Vernehmlassungsentwurf für kleine, besonders gut kapitalisierte Institute vor. Nach der Finanzkrise 2007/2008 habe auch in der Schweiz die Komplexität der Regulierung zugenommen, was insbesondere für Kleininstitute eine übermässige Belastung darstelle, räumt das EFD ein. Nun soll die Belastung solcher Banken und Wertpapierhäuser durch Vereinfachungen bei den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften reduziert werden.

Wie bereits im vergangenen November angekündigt, schreibt die Verordnungsänderung zudem schärfere Kapitalvorschriften für die systemrelevanten Banken vor. Neben den beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse betrifft dies auch die Postfinance, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank (ZKB). Diese müssen bereits seit Anfang 2019 sogenannte "Gone-concern-Kapitalanforderungen" erfüllen.

Das Ziel der Verordnungsänderung ist laut den Erläuterungen des EFD, dass insbesondere in den Stammhäusern und in den Schweizer Einheiten mit systemrelevante Funktionen ausreichend Kapital für den Krisenfall vorhanden ist.

Die Frist für die am Freitag gestartete Vernehmlassung läuft bis zum 12. Juli 2019.

(AWP)