Infineon kann gegen den Beschluss jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Dieser hatte sich bereits 2018 mit dem Fall beschäftigt und entschieden, dass das untergeordnete EU-Gericht, das die Kartellbussen zuvor bereits bestätigt hatte, die Strafe gegen Infineon erneut prüfen müsse.

Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission von 2014, wonach vier Chiphersteller wegen illegaler Absprachen eine Strafe von 138 Millionen Euro zahlen mussten. Im Fokus standen neben Infineon auch Samsung , die japanische Firma Renesas sowie Philips . Die Unternehmen hatten demnach sensible Informationen ausgetauscht, unter anderem zu Preisen und Vertragsverhandlungen. Dabei ging es um Smartcard-Chips, die in Bankkarten oder Handys eingesetzt wurden.

Mit rund 82,8 Millionen Euro musste Infineon den grössten Anteil zahlen. Nachdem das EU-Gericht die Strafe 2016 bestätigt hatte, argumentierte das Unternehmen, das Gericht habe nur einige der von der EU-Kommission festgestellten rechtswidrigen Kontakte überprüft. Auch Philips legte Beschwerde ein - diese wurde vom EuGH jedoch abgewiesen.

Nun kam das EU-Gericht im Fall Infineons zu dem Schluss, dass die EU-Kommission einen der vermeintlich wettbewerbswidrigen Kontakte nicht beweisen konnte. Deshalb müsse die Geldbusse reduziert werden./wim/DP/mis

(AWP)