In Zug hingegen fängt die Sache mit dem Crypto Valley erst an. Dahinter steckt die Idee, Zug und den Finanzplatz Schweiz zu einem globalen Zentrum für Kryptowährungen, Blockchain und Initial Token Offerings zu machen. Bereits haben sich Dutzende solcher Firmen in Zug niedergelassen. Sie zählen darauf, dass diese Geschäfte auch in Zukunft nur minimal reguliert werden. Deregulierung ist in.

Dass Kryptowährungen nicht viel mehr sind als Pyramiden-Systeme à la Kings Club, kann man hier nachlesen. Interessanter sind die Initial Token Offerings (ITO). Hier geht es nicht um (leider noch nicht verbotene) Glücksspiele, sondern darum, echte Unternehmen mit Kryptowährungen zu finanzieren. Ein aktuelles Beispiel dafür die Modum.io in Zürich, die am 22. September innerhalb von nur fünf Stunden ganz ohne die Hilfe von Banken rund 16 Millionen Dollar aufgenommen hat. Das ging zu wie beim billigen Jakob: Wer zuerst zugreift, zahlt weniger. Wer erst nachdenkt, hat schon verloren.

Um die Problematik solcher Finanzierungen zu verstehen, muss man sich kurz in Erinnerung rufen, wie solche Start-up-Finanzierungen in der analogen Welt über die Bühne gehen. Da gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten: Entweder man wendet sich an einen kleinen Kreis von maximal 20 finanziell potenten Geldgebern und regelt die Sache unter sich. Das nennt man Club-Finanzierung. Bei mehr als 20 Geldgebern muss man eine Bank bzw. einem von der Finanzmarktaufsicht (Finma) kontrollierten sogenannten Finanzintermediär beiziehen. Dieser führt dann ein so genanntes IPO (Initial Public Offering) durch. Das erfordert unter anderem einen Prospekt, in dem alle für die Geldgeber relevanten Informationen aufgelistet werden: Wie sieht die letzte Bilanz und Erfolgsrechnung der geldsuchenden Firma auf, wofür wird das Geld verwendet, und nicht zuletzt die Verpflichtungen gegenüber den Gründern und anderen "Drittparteien". Halten diese z.B. private Patente, für welche die neue Firma zahlen muss. 

Alles viel einfacher

Diese Prospekte sind meist über 100 Seiten dick und die Banken kassieren allein dafür schnell mal eine halbe Million oder mehr. Insgesamt sind die Club-Finanzierungen eine sehr exklusive und die IPO eine teure Sache. Bei einem modernen ITO hingegen ist alles viel einfacher. "Das zeigt, dass eine Demokratisierung der Finanzen möglich geworden ist", jubelte Modum-Verwaltungsrat Marc Degen anlässlich einer Veranstaltung im Kaufleuten in Zürich. Titel des Happenings: "How Cryptofinance changes the world".

Die Begeisterung ist riesig, und unser Finanzplatz ist ganz vorne mit dabei. Wer will da schon bremsen?  Doch man muss genauer hinschauen. Interessant ist dabei vor allem das, was man in den dünnen Whitepaper, welche die Prospekte ersetzen, nicht sieht. Da steht zwar einiges über das Produkt, und das Auktionsverfahren, mit dem die Tokens verhökert werden, wird in allen Details beschrieben. 

Doch wichtige Informationen über die Firma, etwa eine Bilanz und Erfolgsrechnung,  sucht man vergeblich. Der Anleger hat also keine Ahnung, wie viel die Firma wert ist, in die er – im Falle von Modum -  immerhin 16 Millionen Dollar investiert hat. Es gibt auch nur sehr rudimentäre Angaben darüber, wie das neu beschaffte Geld verwendet werden soll und es steht wenig bis nichts über das Verhältnis der Gründer zur neuen Gesellschaft. 

Zwingende Gesellschaftsform

Und vor allem fehlt eine ganz elementare Information: Aus dem Whitepaper geht nicht hervor, welche Rechtsform die Firma hat. Einige Angaben - etwa im Whitepaper von Modum – können vom Anleger so interpretiert werden, dass es sich um eine Aktiengesellschaft handelt und Token bloss ein anderes Wort für Aktie sein könnte. Schliesslich wird eine Dividende in Aussicht gestellt. Doch andererseits ist weder von einer Generalversammlung noch von einem Verwaltungsrat die Rede und das Stimmrecht ist sehr einschränkend definiert.

Nach Schweizer Recht muss sich eine Gesellschaft zwingend für eine von acht möglichen Gesellschaftsformen entscheiden. Tut sie das nicht, geht man davon aus, dass es sich um eine "einfache Gesellschaft" handelt. Das würde aber bedeuten, dass alle Gesellschafter solidarisch haften, was im Falle eines Konkurses zwar den Gläubigern, nicht aber den Käufern eines Tokens gefallen dürfte. Im Streitfall kann der Richter anhand der Angaben im Whitepaper eine andere Rechtsform unterstellen. Er muss dann Annahmen darüber treffen, was sich die Vertragspartner vermutlich gedacht haben könnten, wenn sie denn überhaupt nachgedacht hätten...

In einem Leitfaden für ITO empfiehlt deshalb die Zürcher Anwaltskanzlei Froriep dringend, der Firma eine Rechtsform zu geben, bevor man Geldgeber sucht. In english: "Incorporate the organisation before you start an ITO." Im parallelen Universum der Kryptoszene sieht man das anders und geht offenbar davon aus, dass es sich bei den Tokens um eine Kryptowährung handelt, die origineller, aber eigentlich unnötigerweise mit einem Geschäft gekoppelt ist. Überraschungseier für Erwachsene. Erwirbt man ein Token gegen Bitcoin, wäre das einfach ein Tauschgeschäft. Der Käufer hat sein Token erhalten. Punkt, Ende der Transaktion. Die SEC (amerikanische Finma) hat aber neulich entschieden, dass sie Tokens als Security, als Wertschriften einstuft und ihrer Aufsicht unterstellt. Das heisst, dass der Token-Inhaber zumindest Gläubiger, wahrscheinlich aber Gesellschafter des Herausgebers ist. Das kann man unter anderem daraus ableiten, dass in den Whitepapers der (gemeinsame?) Geschäftszweck ausführlich beschrieben wird.

Büchse der Pandora

Spricht man mit Fachleuten, erkennt man schnell, dass da eine ganze Pandora-Büchse von ungelösten juristischen Fragen zum Himmel stinkt, und dass das Crypto Valley allmählich zum Jammertal wird. Da stellen sich etwa ungeklärte Fragen betreffend Geldwäscherei oder nach der Verrechnungssteuer auf den Tokens. Vor allem aber gibt es noch das neue Finanzdienstleitungsgesetz Fidleg, das nächstes Jahr in in Kraft treten soll. Dessen Artikel 3 lässt kaum einen Zweifel darüber, dass Modum (und alle anderen) als Finanzdienstleister diesem Gesetz unterstellt sind. In Artikel 38 steht zudem (um nur ein Beispiel zu erwähnen), dass die Prospektpflicht nur dann entfällt und durch ein "Basisinformationsblatt" ersetzt werden kann, wenn sich das Angebot an weniger als 150 Kunden richtet. Modum hat seine Tokens an 4150 Kunden verkauft, und sein Whitepaper erfüllt noch nicht einmal die Anforderungen eines "Basisinformationsblattes". 

Demokratisierung ist gut, aber auch in der Schweiz werden finanzielle Ansprüche nicht durch Mehrheitsentscheid, sondern durch Gerichte geregelt. Fidleg "erleichtert die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern", heisst es denn auch in Artikel 1.  Und erfahrungsgemäss bleibt es oft nicht bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Geht eine ITO-Firma Pleite, stellt sich auch schnell mal die Frage nach einem "betrügerischen Konkurs".

Stellt man der Finma dazu kritische Fragen, wird man immer nur auf die Aufsichtsmitteilung 04/2017 verwiesen. Darin anerkennt die Finma das "innovative Potential", deutet aber auch an, dass sie "derzeit Abklärungen in mehreren unterschiedlichen Fällen vornimmt".  Offenbar tobt derzeit innerhalb der Finma ein Kampf. Einerseits will man nicht bremsen, wenn die Cryptofinance "the world" von Zug aus verändert und wir beim Standortwettbewerb wieder mal obenaus schwingen. Andererseits will man auch nicht allzu blöd dastehen, wenn demnächst die ersten ITO-Firmen Pleite gehen, und "the world" darüber lacht, wie leicht man in der Schweiz Anleger übers Ohr hauen kann.