Gemäss dem Abkommen behält die Schweiz künftig 80 Prozent der Quellensteuern, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängern erhoben werden. Die neuen Grenzgänger werden auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert und der Wohnsitzstaat beseitigt eine allfällige Doppelbesteuerung.

Für Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Datum des Inkrafttretens des Textes in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis arbeiten oder gearbeitet haben - die so genannten derzeitigen Grenzgänger - gilt eine Übergangsregelung.

Dem Abkommen zufolge gelten als "Grenzgänger" künftig Personen, die in einem Umkreis von 20 Kilometern um die Grenze wohnen und grundsätzlich täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Diese neue Definition gilt für alle Grenzarbeitnehmenden ab dem Inkrafttreten des Abkommens.

Rund 77'000 italienische Arbeitnehmende überqueren täglich die Schweizer Grenze in Richtung Kanton Tessin. Der Grossteil von ihnen stammt aus der Lombardei.

Das Schweizer Parlament hatte dem Abkommen bereits im März 2022 zugestimmt. Paraphrasiert wurde das neue Abkommen 2015. Es ersetzt eine Übereinkunft aus dem Jahr 1974.

(AWP)