Mit dem Gesetzesentwurf will der Bundesrat eine vom Parlament überwiesene Motion umsetzen. Heute können die Kantone nur zu den geschätzten Kosten in ihrem Kanton Stellung nehmen. Neu sollen sie sich auch zu den Prämien der Kassen auf ihrem Gebiet äussern können, wie der Bundesrat schrieb.

Konkret sollen die Kantone zur Schätzung der Gesundheitskosten sowie zu den von den Versicherern zur Genehmigung vorgelegten Prämienvorschlägen Stellung nehmen können. Sie sollen Anspruch auf alle dafür nötigen Informationen haben.

Die Kantone hätten ein Interesse daran, über die Ausweitung der Leistungsmenge, von den Versicherern geschätzte Kosten und daraus resultierende Prämienerhöhungen Bescheid zu wissen, um ihre Gesundheitspolitik zu gestalten, schrieb der Bundesrat. Ebenso müssten die Kantone kontrollieren können, ob die Prognosen der Kassen mit ihren eigenen übereinstimmten, da sie teilweise Prämienverbilligungen finanzierten.

Der Bundesrat will das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz auch punkto Rückerstattung von zu viel bezahlten Prämien anpassen. Der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen sieht vor, dass Geld zurückerstattet wird, wenn die Prämieneinnahmen für ein Jahr in einem Kanton deutlich über den kumulierten Kosten im Kanton liegen.

Während dieses Geld heute allen Versicherten zurückerstattet wird, sollen neu Versicherte mit voller Prämienverbilligung künftig kein Geld mehr erhalten. Stattdessen soll dieses dem Kanton zurückgegeben werden. Die heutige Situation mit der Rückerstattung an alle Versicherten sei für die Kantone ungerecht, schrieb der Bundesrat.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. September.

(AWP)