Eine Parlamentskommission sprach sich am Freitag gegen zwei Anträge aus, die über eine Änderung des Bankengesetzes die Pressefreiheit in Bezug auf Finanzplatz-Fragen stärken wollten.

Die Schweizer Banken hätten sich über die vergangenen Jahre in Bezug auf die Prävention von Geldwäsche und anderen wirtschaftskriminellen Aktivitäten stark weiterentwickelt und würden den internationalen Standards entsprechen. Mit einer Änderung des Bankengesetzes bestehe das Risiko, dass öffentlichen Vorverurteilungen von Privatpersonen Vorschub geleistet würde, erklärte die Kommission.

Recherche-Verzicht

Auslöser der Kontroverse war die Veröffentlichung von Medienberichten unter der Überschrift "Suisse Secrets", wonach die Schweizer Grossbank Credit Suisse über viele Jahre hinweg korrupte Politiker, Autokraten und Kriminelle als Kunden akzeptiert haben soll. Die Recherche ging auf der "Süddeutschen Zeitung" zugespielte Unterlagen zurück. Die Schweizer Mediengruppe Tamedia verzichtete aus Angst vor einer Verletzung des Bankgeheimnisses darauf, sich an der Recherche zu beteiligen.

Dies rief die Vereinten Nationen auf den Plan. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, wandte sich im März an die Schweizer Regierung und kritisierte, dass das Bankengesetz das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Medienfreiheit einschränke. Die Parlamentskommission erklärte nun, dass bis anhin noch nie ein Journalist aufgrund einer Verletzung dieser Gesetzesbestimmung verurteilt worden sei. 

(Reuters)