Zweck sei eine frühzeitige Berichterstattung, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Donnerstag. Einerseits soll dieses Vorgehen die Transparenz in der Europapolitik in der Schweiz erhöhen. Anderseits soll der Bericht die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments in der Europapolitik festigen.

Ihren Gesetzesentwurf verabschiedete die APK-N mit 17 zu 0 Stimmen und bei 5 Enthaltungen. Auf eine Vernehmlassung verzichtete sie. Die Gesetzesänderung betreffe vorwiegend Organisation oder Verfahren von Bundesbehörden und habe keine wesentlichen Auswirkungen für Dritte, hiess es dazu.

Der Bundesrat wird nun zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen können. Voraussichtlich in der Herbstsession 2023 soll er dann vom Nationalrat behandelt werden. Den Anstoss für die Vorlage hatte Eric Nussbaumer (SP/BL) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.

Für die Schweiz als mögliche Partnerin in EU-Programmen sei es wichtig, dass das Parlament rechtzeitig über die Inhalte und Mitwirkungsmöglichkeiten der EU-Programme informiert werde, hatte Nussbaumer sein Anliegen begründet.

Anhand des Berichts könnten dann Verhandlungsmandate, Finanzierungsbotschaften und Gesetzesvorlagen erarbeitet werden. Das Prozedere würde sich alle sieben Jahre wiederholen, das nächste Mal 2026/2027. Nicht betroffen von der Initiative sind die Abkommen zum Schweizer Zugang zum EU-Binnenmarkt.

(AWP)