Die Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass die Geschäfte neu an vier statt wie bisher an drei Sonntagen im Jahr offen sein dürfen. Arbeitnehmende sollen an diesen Tagen ohne Bewilligung beschäftigt werden können.

Zudem ist gemäss Gesetzesänderung eine Verlängerung der Öffnungszeiten an Feiertagen während der Woche (mit Ausnahme des 1. Mai) geplant, und zwar um eine Stunde bis 19 Uhr. Diese Änderung betrifft Geschäfte aller Art. In der gesetzlichen Ausnahmeregelung soll des Weiteren die Verkaufsfläche in von vielen Touristen besuchten Orten von 200 auf 400 Quadratmeter verdoppelt werden.

Die Gesetzesänderung solle kleinen Läden helfen, sich im Konkurrenzkampf mit dem Onlinehandel und dem Einkaufstourismus im nahen Italien zu behaupten, heisst es in der Abstimmungsbroschüre.

Gegen die Gesetzesänderung kämpfen die Gewerkschaft Unia, die Tessiner Gewerkschaft OCST (Organizzazione cristiano-sociale ticinese) sowie die SP. Sie pochen alle auf den Schutz der Arbeitnehmenden.

Vorbild Kanton Zürich

Der zweite Gesetzesentwurf betrifft die Krankenkassenprämien von Kindern. Diese sollen neu von den Steuern abgezogen werden können, und zwar in der Höhe von maximal 1200 Franken für jedes unterhaltsberechtigte Kind oder jede bedürftige Person.

Wird die Gesetzesänderung angenommen, gehen dem Kanton jährlich 5,6 Millionen Franken und den Gemeinden 4,5 Millionen Franken verloren.

Mit der Gesetzesvorlage würden Paare mit Kindern entlastet, heisst es in den Abstimmungsunterlagen weiter. Diese würden über weniger Mittel verfügen als Kinderlose.

Gemäss Abstimmungsunterlagen ist das Tessin neben den Kantonen Basel-Stadt und Aargau der "letzte" Kanton, in dem die Krankenkassenprämien minderjähriger Kinder nicht abgezogen werden können. Im bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz - in Zürich - könnten bis 1300 Franken pro Kind von den Steuern abgezogen werden.

Die Linke moniert, der Gesetzesentwurf entlaste nur Besserverdienende. Kinderlose Paare und ältere Personen würden davon nicht profitieren. Die SP Tessin bezeichnet den Gesetzesvorschlag auf ihrer Internetseite als "pseudosozial".

(AWP)