Für den besagten Tiefkühler deklarierte die Landi einen jährlichen Energieverbrauch von 164 kWh und die Energieeffizienzklasse A++. Das BFE liess ein solches Gerät kaufen und die Angaben überprüfen.
Der Test ergab mit 187 kWh einen höheren Verbrauch pro Jahr und die Effizienzklasse A+. Deshalb verfügte das Bundesamt im Februar vergangenen Jahres, die Landi dürfe den Tiefkühler nicht anbieten und verkaufen.
Das Bundesverwaltungsgericht nahm unter die Lupe, wie die vom BFE beauftragte Firma die Werte evaluiert hatte und wie der Prüfbericht des umstrittenen Geräts zustande gekommen war, der durch die Landi vorgelegt wurde.
In einem am Montag veröffentlichten Urteil kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass in beiden Fällen zwar nach den gleichen Normen geprüft worden sei. Allerdings zeigten sich Unterschiede, wie zum Beispiel die Befüllung des Geräts. Andere Punkte, wie das korrekte Aufstellen des Tiefkühlers, liessen sich anhand der Berichte zudem nicht überprüfen.
Damit seien die Prüfresultate nicht vergleichbar, und es sei nicht sicher, ob bei den Tests alle Vorgaben korrekt eingehalten wurden. Wer nun falsch und wer richtig gemessen hat, lässt sich gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht sagen. Das BFE muss den Prüfbericht deshalb überarbeiten lassen. (Urteil A-1285/2019 vom 14.4.2020)
mk
(AWP)