Dem Komitee unter der Leitung der Jungen Grünliberalen gehören Vertreterinnen und Vertreter des Jungfreisinns, der CVP und der GLP an. Am Donnerstag haben sie vor den Medien ihre Argumente zur Abstimmung dargelegt.

Dass Missbrauch bekämpft werden soll, stellt das liberale Komitee nicht infrage. Dies sei nötig, um bei den Sozialversicherungen einen effizienten Mitteleinsatz gewährleisten zu können, schreibt es in einer Mitteilung. Gleichzeitig müsse aber die Privatsphäre von Versicherten geschützt werden.

Aus liberaler Sicht seien die individuellen Freiheitsrechte zentral. Einschränkungen seien auf ein absolutes Minimum zu beschränken und müssten verhältnismässig sein, argumentiert das Komitee. Das Gesetz erfüllt diese Anforderungen aus seiner Sicht nicht.

"Schludrige Formulierungen"

Das Kernproblem seien die "schludrigen Formulierungen", die entscheidende Punkte nicht klar regelten, kritisieren die Gegner. So stelle sich die Frage, ob auch Schlafzimmer eingesehen werden könnten.

Im Gesetz steht, die Person müsse sich an einem allgemein zugänglichen Ort befinden oder an einem Ort, der von einem solchen aus frei einsehbar ist. Aus Sicht des Bundesrats wäre es nicht erlaubt, eine Person von der Strasse aus in ihrem Schlafzimmer zu beobachten. Viele Juristen sähen das aber anders, schreibt das Komitee.

Keine klaren Regeln zu Drohnen

Die Formulierung im Gesetz lasse schlicht zu viel Interpretationsspielraum offen. Das gelte auch bei der Frage des Einsatzes von Drohnen für Videoaufzeichnungen. Hier hätte das Parlament Bedenken mit einer Ergänzung des Gesetzestextes ausräumen müssen.

Aus Sicht des Bundesrats wären Drohnen als Instrument zur Standortbestimmung mit richterlicher Genehmigung zwar zulässig, aber nicht zum Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen. Im Parlament hiess es dazu, die Interpretation sei Sache der Gerichte.

In der Rolle von Polizei und Gericht

Ein weiteres Problem sieht das liberale Komitee darin, dass Sozialversicherungen eigenmächtig Überwachungen anordnen dürften. Sie nähmen damit sowohl die Rolle der Polizei als auch jene des Richters ein, schreiben die Gegner. Das sei rechtsstaatlich bedenklich.

Insgesamt sieht das liberale Komitee im Gesetz einen "offenen Angriff" auf die Privatsphäre. Es sei schleierhaft, warum dieser bei den Sozialversicherten - zu denen alle gehörten - hingenommen werden sollte.

Bürgerkomitee ergriff Referendum

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden am 25. November über die Vorlage. Im Parlament stellten sich SP und Grüne dagegen; das Referendum ergriff ein Bürgerkomitee. Dieses hat auch eine Beschwerde gegen die Darstellung der Vorlage im Abstimmungsbüchlein eingereicht.

Die IV und die Suva hatten schon früher Versicherte observieren lassen. Vor zwei Jahren kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber zum Schluss, dass dafür keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. In der Folge mussten die Observationen eingestellt werden.

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(AWP)