In den Solidaritätsverträgen sollen Prozesse und gegenseitige Verpflichtungen über Lieferungen von Erdgas geregelt werden, die "zur Gewährleistung der lebenswichtigen Erdgasversorgung geschützter Kunden (Haushaltskunden, soziale Dienste, im weiteren Sinn: Netzstabilität gewährleistende Gaskraftwerke)" gebraucht würden, heisst es in dem Papier.

Auch in den derzeit laufenden Verhandlungen mit Tschechien und Italien gibt es Hürden. "Die italienische Seite kann aber erst wieder nach den Parlamentswahlen aktiv werden", heisst es. Insgesamt würden die Gespräche dem Bericht zufolge häufig an den geplanten Entschädigungsregeln scheitern: "Sollte Gas in Deutschland enteignet werden müssen, um es den Nachbarländern zur Verfügung zu stellen, so müsste Deutschland den enteigneten Unternehmen u.a. Entschädigung für das Gas und ausgefallene Produktion zahlen; insbesondere die genannten Staaten lehnen diese auf Reziprozität basierende Regelung ab." Aktuell seien deshalb "kaum Fortschritte bei einer Verhandlungsaufnahme für bilaterale Solidaritätsabkommen zu erwarten".

Auf dpa-Anfrage verwies das Wirtschaftsministerium am Freitag auf die sogenannte Gasversorgungssicherheitsverordnung, die bereits Ende 2018 in Kraft getreten war. Danach seien über Leitungen miteinander verbundene EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bilaterale Solidaritätsabkommen zur Versorgung besonders geschützter Kundengruppen abzuschliessen.

Das Wirtschaftsministerium habe sich im Juli mit Tschechien darauf verständigt, bis zum Beginn des Winters einen Vertrag abzuschliessen. Die Niederlande habe öffentlich erklärt, "dass es im Fall einer schweren Gasmangellage Deutschland in jedem Fall beistehen würde". Mit anderen Ländern liefen die Verhandlungen./faa/DP/jha

(AWP)