In jenem Jahr hatte das Finanzministerium in einem Berger bekannten Schreiben erhebliche Bedenken gegen die von dem Anwalt propagierte Methode der Steuergestaltung deutlich gemacht. Bergers Verteidiger Richard Beyer betonte am Rande des Verfahrens, vor 2009 sehe er kein vorsätzliches Handeln seines Mandanten.

In dem Bonner Strafprozess werden Berger drei Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum 2007 bis 2013 vorgeworfen. Der Angeklagte soll die Privatbank M.M. Warburg zur Aufnahme von "Cum-Ex"-Geschäften bewogen und massgeblich geholfen haben, die nötigen Strukturen einzurichten. Zudem soll er gutgläubige Investoren eingeworben haben. Dem Fiskus soll damit ein Schaden von 278 Millionen Euro entstanden sein, davon soll auch Berger profitiert haben (Aktenzeichen 62 KLs 2/20).

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der grössten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären./rea/DP/stw

(AWP)