Bei den Deals, die ab 2006 im grossen Stil praktiziert wurden und erst 2012 nach einer Gesetzesänderung ihr Ende fanden, verschoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rum um den Dividendenstichtag hin und her. Danach liessen sie sich vom Staat Steuern zurückerstatten, die gar nicht gezahlt worden waren.

Lange war unklar, ob dies nur eine dreiste Abzocke unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke war oder ein krimineller Akt. 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Straftat. In den kommenden Jahren dürfte der Skandal in Hunderten Gerichtsverfahren gegen eine Vielzahl an Cum-Ex-Beteiligten weiter aufgearbeitet werden.

In dem Bonner Verfahren stand ursprünglich nicht nur besagter Mitarbeiter vor Gericht, sondern auch drei ehemalige Partner der Asset Management Gesellschaft. Das Verfahren gegen die drei Partner wurde allerdings abgetrennt, dies soll nun weitergehen.

Der am Dienstag verurteilte Ex-Mitarbeiter galt in dem Cum-Ex-Skandal eher als Randfigur. Aus Sicht des Gerichts machte er sich bei der Steuerhinterziehung nicht der Täterschaft, sondern nur der Beihilfe schuldig. Die Tatbeiträge des im administrativen Bereich der Firma tätigen Mannes seien bei den rechtswidrigen Geschäften "förderlich, aber nicht von zentraler Bedeutung gewesen", so das Gericht. Der Mann hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Separat zum Bonner Gericht befasst sich das Wiesbadener Landgericht mit Cum-Ex. Dort läuft derzeit ein Verfahren gegen den Steuerrechtler Hanno Berger, der eine Cum-Ex-Schlüsselfigur war. In Bonn wurde der 72-Jährige bereits zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt, nach einem Schuldspruch in Wiesbaden würde sich das Strafmass noch erhöhen./wdw/DP/jha

(AWP)