Die Motion von Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) geht nun an den Ständerat. Stimmt auch die kleine Kammer zu, muss der Bundesrat handeln.

Motionär Siegenthaler gab zu bedenken, dass der Gründungstag des Bundesstaates bisher kaum beachtet werde. Dabei seien am 12. September 1848 die direkte Demokratie, der Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und der Föderalismus aus der Taufe gehoben worden.

"Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates unverzichtbares Ereignis", so Siegenthaler. Daher sei es angebracht, dieses Tages regelmässig zu gedenken und ihn zu einem Feiertag auf eidgenössischer Ebene zu erklären.

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. Ein zusätzlicher Feiertag wäre aus seiner Sicht mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden. Zudem habe man die Gründung des Bundesstaates erst kürzlich im Rahmen des 175-Jahr-Jubiläums gefeiert. Darüber hinaus seien die Kantone für die Bestimmung der gesetzlichen Feiertage zuständig.

Der bislang einzige Nationalfeiertag ist der Bundesfeiertag am 1. August. Dieser Feiertag wurde aufgrund einer erfolgreichen Volksinitiative am 26. September 1993 eingeführt. "Der 1. August ist nicht nur verfassungsmässig verankert, sondern in der Bevölkerung auch gut etabliert", schrieb der Bundesrat.

(AWP)