Die grosse Kammer hat am Mittwoch als Erstrat eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 133 zu 51 Stimmen gutgeheissen. Sie folgte damit der Mehrheit ihrer Finanzkommission (FK-N).

Diese hatte im Vorfeld der Debatte ein anderes Konzept als der Bundesrat vorgeschlagen. Die Landesregierung will die coronabedingten Schulden bis 2035 vollständig mittels künftiger Finanzierungsüberschüsse abbauen. Sie rechnet dabei mit ordentlichen Überschüssen von rund einer Milliarde Franken pro Jahr. Die Überschüsse entstehen, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Ohne Sparmassnahmen und Steuererhöhungen

Das aktuelle Finanzhaushaltgesetz schreibt vor, die Fehlbeträge auf dem ausserordentlichen Konto - dem sogenannten Amortisationskonto - innert sechs Jahren auszugleichen. Das muss mit Mitteln aus dem ordentlichen Budget geschehen und würde bedeuten, dass jährlich rund vier Milliarden Franken eingespart werden müssten.

Das kommt für den Bundesrat und das Parlament nicht infrage. Stattdessen soll mit der temporären Änderung des Finanzhaushaltgesetzes dafür gesorgt werden, die Schulden ohne Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen abzubauen.

Gut gefülltes Krisenkonto

Konkret will der Nationalrat die Hälfte der Corona-Schulden mit vergangenen Überschüssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnen. Auf dem Ausgleichskonto des Bundes haben sich über die vergangenen Jahre über 23 Milliarden Franken an strukturellen Überschüssen angesammelt.

Nach dem buchhalterischen Transfer von 11,5 Milliarden Franken vom Ausgleichskonto auf das Amortisationskonto verblieben auf ersterem immer noch 11,5 Milliarden Franken. Es gäbe so immer noch eine grosse Manövriermasse für schlechtere Zeiten.

Verschiedene Optionen diskutiert

Der Abbau der anderen Hälfte der Schulden soll bis 2031 mit dem Einsatz von strukturellen Gewinnen sowie Zusatzausschüttungen der Nationalbank erfolgen. Der Nationalrat will die Schulden damit vier Jahre früher getilgt haben als der Bundesrat.

Obwohl in der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision bereits eine Mehrheit diese Option befürwortete, gab die Landesregierung dem vollständigen Abbau mit künftigen Überschüssen den Vorzug. Diese Variante bevorzugte im Nationalrat die SVP. SP, Grüne und GLP plädieren dafür, das ganze Ersparte auf dem Ausgleichskonto dem Schuldenabbau zuzuführen.

Wichtige Rolle der Nationalbank

Ebenfalls für den Schuldenabbau verwendet werden soll nach dem Willen des Bundesrats und des Nationalrats der Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser beträgt derzeit 1,3 Milliarden Franken im Jahr.

Die grosse Kammer lehnte einen Antrag der SVP-Fraktion deutlich ab, auch die Basisausschüttung der SNB für den Schuldenabbau zu verwenden. Zwar könnte das Corona-Defizit mit dieser Variante noch rascher abgebaut werden. Die Folge wäre aber, dass über 667 Millionen Franken pro Jahr dem ordentlichen Budget entzogen würden, die dann irgendwo eingespart werden müssten, wie die Gegner dieser Option zu bedenken gaben.

Das Parlament hatte zur Bewältigung der Corona-Krise umfangreiche Mittel gesprochen. Aktuell hat sich ein ausserordentliches Defizit von rund 25 Milliarden Franken angesammelt. Mit der Vorlage zum Schuldenabbau beschäftigt sich als nächstes der Ständerat.

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(AWP)