Vermieterinnen und Vermieter sollen neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen die Vermieter in Zukunft ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält.

Neu soll der Vermieter die Untermiete auch verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist. Das sieht die erste Gesetzesvorlage vor, welche von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) stammt und nun an den Ständerat geht. Sie wurde am Dienstag mit 108 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

Initiative von Hauseigentümerpräsident

Die Vorlage der RK-N geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans Egloff zurück, des Präsidenten des Hauseigentümerverbands der Schweiz (HEV). Untervermietungen seien eigentlich für Fälle gedacht, in denen jemand das Zuhause übergangsweise verlasse, sagte Egloff seinerzeit.

Dies etwa, weil er oder sie ins Ausland gehe und danach wieder nach Hause zurückkehren wolle. Der Nationalrat befasste sich mit dem Anliegen schon im Februar 2017. Danach wurde die Behandlungsfrist der Vorlage dreimal verlängert.

Die RK-N begründete die Änderungen auch mit den um sich greifenden Untervermietungen für die Wohnungsvermietungsplattform Airbnb. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins liegen. Manchmal würden Mietobjekte zu haarsträubenden Preisen an mehrere Untermieter weitervermietet.

Grüne, SP und GLP wandten sich gegen die Vorlage. Florence Brenzikofer (Grüne/BL) sagte im Namen ihrer Fraktion, schon heute müssten Vermieter ihre Zustimmung zur Untermiete geben - es reiche also, den Fokus auf die Umsetzung der heutigen Regeln zu legen. Airbnb-Wohnungen würden laut Studien primär Eigentümer anbieten, nicht Mieter, sagte Christian Dandrès (SP/GE).

Pirmin Schwander (SVP/SZ) hielt dem namens seiner Fraktion entgegen, die Vorlage schaffe in einer im Mietrecht offen gebliebenen Frage Klarheit: Wie lange eine "vorübergehende Abwesenheit" eines Mieters dauern dürfe, nämlich eben zwei Jahre. Auch FDP und die Mitte unterstützten die Vorlage.

Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy (VS) sagte, meist gegen das Wissen der Vermieter gebe es eine "starke Tendenz" zu Airbnb-Untervermietungen. Die Vorlage schaffe eine "Schutznorm".

Der Bundesrat wandte sich gegen die Vorlage. Die heutigen Regeln genügten, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Bei den Geschäftsräumlichkeiten schaffe die Vorlage mit der Begrenzung der Untermiete auf zwei Jahre ein neues Problem, sagte Parmelin.

"Bedeutend" statt "dringend"

Mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis hiess der Nationalrat auch eine Gesetzesvorlage zu den Regeln gut, wenn ein Vermieter, eine Vermieterin oder Familienangehörige vermietete Räumlichkeiten für den Eigenbedarf verwenden wollen.

Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem "dringenden" Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer "einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf" geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.

Auch diese Vorlage stammt von der RK-N und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Auch diese Vorlage bekämpfte der Bundesrat und wurde mit den Stimmen der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion angenommen. Sie geht ebenfalls noch an den Ständerat.

Die Befürworter sprachen von einer kleinen Anpassung, welche auch den Bedürfnissen der Mieterschaft gerecht würde. Die Gegner sagten, das Ungleichgewicht im Mietrecht würde sich mit dieser unnötigen Anpassung weiter zugunsten der Immobilienbesitzer verschieben.

Der Schweizer Mieterverband kündigte schon am Montag "mehrere Referenden" an, falls sich das Parlament für eine Verschärfung des Mietrechts ausspreche. Am Donnerstag kommt eine weitere Mietrechtsvorlage in den Nationalrat.

(AWP)