Mit Steuervorteilen möchte die grosse Kammer den Anreiz steigern, nach der ordentlichen Pensionierung weiter zu arbeiten. Heute fehle ein solcher Anreiz, begründete die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) ihren Vorstoss.

Eine Minderheit um Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) lehnte den Vorstoss ab. Er würde dazu führen, dass Menschen, die kurz vor dem 65. Geburtstag für denselben Lohn arbeiteten, mehr Steuern zahlen müssten als über 65-Jährige, sagte sie. Viele Menschen arbeiteten nach der Pensionierung ehrenamtlich.

Ein steuerlicher Anreiz hätte gemäss Mehrheit vier Vorteile: er generiere finanzielle Polster zur Abfederung steigender Betreuungskosten im Alter, er käme Mieterinnen und Mietern zu Gute, er leiste einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel und entlaste die Sozialwerke und insbesondere die Altersvorsorge.

Der Bundesrat stellte sich aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen das Anliegen. Eine privilegierte Besteuerung von arbeitenden Rentnern würde den Grundsatz der Rechtsgleichheit und Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit durchbrechen, argumentierte er. Zudem beinhalte die am Sonntag vom Stimmvolk knapp gutgeheissene AHV-Reform mit der Flexibilisierung des Rentenalters bereits erste Schritte in diese Richtung.

Schliesslich wollten die Minderheit und der Bundesrat einem Bericht zu einem Postulat von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) nicht vorgreifen. In diesem Bericht sollen auch steuerliche Anreize zur Förderung der Erwerbstätigkeit geprüft werden. Der Bundesrat wolle den Bericht Anfang 2023 dem Parlament zustellen, kündigte Finanzminister Ueli Maurer an. Es sei nicht zielführend, über Massnahmen zu entscheiden bevor diese Auslegeordnung vorliege.

(AWP)