Wie schon der Ständerat sprach sich auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) dafür aus, bis 2040 einen massiven Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie zu realisieren. Dieser Zubau soll in erster Linie mit den 15 vom Runden Tisch zur Wasserkraft priorisierten Projekten sowie mit Solar- und Windenergieanlagen erreicht werden.

Dabei soll das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen von nationaler Bedeutung grundsätzlich vorgehen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Eine Interessenabwägung bleibe jedoch möglich.

Nutzungs- und Schutzinteressen

Eine Planungspflicht soll nur für Vorhaben an einem neuen Standort gelten, und auch dann beschränkt sich diese Pflicht auf den Richtplan. Der Bedarf an den Vorhaben und ihre Standortgebundenheit werden von Gesetzes wegen bejaht. Eine Minderheit verlangt, dass das Interesse an der Realisierung dieser Wasserkraftprojekte den gleichen Rang hat wie andere nationale Interessen

Mit einer Motion möchte die Kommission die Umsetzung dieser Projekte sicherstellen, auch wenn keine Einigung über die Restwassermenge gefunden werden kann. Im Gegenzug sollen Ausgleichsmassnahmen zum Landschaftsschutz vorgesehen werden.

Auch der Ständerat will, dass für die Umsetzung der bereits definierten Wasserkraftvorhaben das nationale Interesse an der Realisierung dieser Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen soll. Dafür erntete die kleine Kammer Kritik von Umweltverbänden.

Weitere Technologien fördern

Um die Stromversorgung im Winter zu stärken, will die Urek-N weitere Technologien fördern. So schlägt sie mit einer Motion vor, auch auf Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen zu setzen. Auch die Geothermie habe Potenzial. "Aufgrund der Komplexität und des langen Zeithorizonts" soll dieses Thema aber nicht in den Mantelerlass aufgenommen werden.

Verschiedene Kommissionsminderheiten fordern, in Zukunft verstärkt auf nukleare Energie zu setzen. So sollen die bestehenden Kernkraftwerke bei ihrem Weiterbetrieb unterstützt oder der Bau von neuen Anlagen unter gewissen Bedingungen ermöglicht werden. Eine andere Kommissionsminderheit möchte gesetzlich festlegen, dass die bestehenden Kernkraftwerke, abhängig von ihrem Alter, ab 2027 schrittweise ausser Betrieb zu nehmen sind. Beide Anträge dürften aber wie im Ständerat keine Mehrheit finden.

Die Kommission reichte zudem eine weitere Motion ein, mit der Bundesrat beauftragt werden soll, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Anteil an erneuerbarem Gas in der Gasversorgung schrittweise erhöht werden kann.

"Meilensteine in der Energiepolitik"

Bereits an einer früheren Sitzung hatte die Nationalratskommission entschieden, dass grössere bestehende Bauten mittelfristig mit Solarpanels ausgestattet sein müssen. Ausgenommen davon wären Wohngebäude. Als Beitrag zur Energieeffizienz sollen Ferienwohnungen bis 2035 verpflichtend mit intelligenten Heizungssteuerungen ausgestattet werden müssen. Das lehnte der Ständerat in seiner ersten Beratung der Vorlage ab.

Die Urek-N bezeichnete ihre Entscheide selbstbewusst als "Meilensteine für die Weiterentwicklung der Schweizer Energiepolitik". In der Gesamtabstimmung nahm die Nationalratskommission das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die Vorlage wird im März vom Nationalrat beraten.

Heute besteht in der Schweiz im Winterhalbjahr eine Abhängigkeit von importiertem Strom. Diese Abhängigkeit dürfte sich in Zukunft mit der Abschaltung der bestehenden Kernkraftwerke weiter erhöhen. Gleichzeitig rechnen Experten netto mit einer Zunahme des Stromverbrauchs. Der Energie-Mantelerlass soll der einheimischen Stromproduktion Vorschub leisten - und das Risiko eines Strommangels verkleinern.

mk/

(AWP)