Der Bund leistet im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS Garantien im Umfang von 109 Milliarden Franken. So wurde es am Sonntag vor einer Woche entschieden. Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat die Sonderbotschaft dazu ans Parlament. Sie enthält im Wesentlichen zwei Verpflichtungskredite.

Ausfallgarantie und Verlustgarantie

Zunächst soll der Bund zugunsten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) eine Ausfallgarantie von 100 Milliarden Franken leisten können, für Liquiditätshilfe-Darlehen an die CS. Die ins Trudeln geratene Bank soll dank dieser Stütze ihre Geschäftstätigkeit weiterführen können. Das wiederum soll eine geregelte Übernahme durch die UBS ermöglichen.

Diese Liquiditätsdarlehen sind mit einem Konkursprivileg ausgestaltet. Beanspruchte Darlehen werden so vor den Ansprüchen gewisser anderer Gläubiger zurückerstattet. Die CS muss dem Bund und der SNB für ausstehende Darlehen eine Risikoprämie bezahlen, und der Bund erhält eine Bereitstellungsprämie, und die SNB Zins.

Weitere 9 Milliarden Franken dient der Absicherung von Verlusten der UBS. Der Bund übernimmt auf einem bestimmten Portfolio von schwierig zu bewertenden Aktiven der CS eine Verlustgarantie. Dies geschieht aber nur, wenn die UBS beim Verkauf dieser Aktiven Verluste einfährt, die grösser als 5 Milliarden Franken sind.

Mehr Ressourcen im EFD

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen für den Bund hätten die Verpflichtungskredite vorerst nicht. Durch die Garantien allein fliesse noch kein Geld, schreibt der Bundesrat in der Botschaft mit Verweis auf die angespannte Finanzlage.

Zu den beiden Verpflichtungskrediten kommt ein Nachtragskredit von 5 Millionen Franken. Dieses Geld ist nötig für zusätzliche Personal- und Berater-Ressourcen im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) im Zusammenhang mit der CS-Übernahme und die Aufarbeitung der Ereignisse.

Die Finanzdelegation der Räte (Findel) hatte den Verpflichtungskrediten am 19. März zugestimmt, dem Tag, an dem der Zusammenschluss von CS und UBS und damit das Aus für die CS beschlossen wurde. Das Parlament muss den Krediten nachträglich zustimmen.

Die Finanzkommissionen beider Kammern wollten am Donnerstag Stellung nehmen zu den Nachtragskrediten. In der Woche nach Ostern soll dann das Parlament an einer ausserordentlichen Session darüber entscheiden.

"Too big to fail"-Regeln unter Lupe

Der Bundesrat entschied am Mittwoch auch, die Ereignisse rund um das Aus für die CS "gründlich aufzuarbeiten", wie es in der Mitteilung hiess. Das EFD will gemäss den Angaben die Umstände unter die Lupe nehmen, die die Massnahmen des Bundes überhaupt erst nötig machten. Dabei sollen externe Gutachten einbezogen werden.

Ebenso will er das im Zusammenhang mit der CS von mehreren Parteien kritisierte "Too big to fail"-Regelwerk umfassend evaluieren. Diese Regelung sei für die Abwicklung einer global systemrelevanten Bank wie der CS nur bedingt geeignet, hatte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in einem Interview mit der NZZ eingeräumt. In der Praxis würde dies zu beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schäden führen.

Ergebnisse in einem Jahr

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen dem Parlament innerhalb eines Jahres vorliegen, zusammen mit dem nächsten Bericht der Regierung zu den systemrelevanten Banken, wie der Bundesrat schrieb. Er will zudem Aufarbeitungen seitens des Parlaments berücksichtigen.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) lässt abklären, ob das Handeln der Bundesbehörden rechtmässig, zweckmässig und wirksam war. Fragen hat die parlamentarische Oberaufsicht namentlich zur Aufsicht und zur Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung, zur Prüfung alternativer Lösungen, zur Anwendung von Notrecht sowie zum Risikomanagement des Bundes.

Zudem steht die Forderung nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Raum. Das Büro des Nationalrates war einstimmig der Meinung, das Parlament müsse zum schärfsten seiner Aufsichtsmittel greifen. Das Ständeratsbüro und die Räte selbst müssen aber noch entscheiden über die Einsetzung einer PUK.

(AWP)