Die Zinssenkung gilt ab dem 1. März 2019, wie die PK SBB am Dienstag mitteilte. Das heisst für die ab dann Pensionierten, dass sie pro 100'000 Franken angespartem Altersguthaben noch 5080 Franken Rente erhalten.

Anschliessend senkt die Pensionskasse ihre Renten weiter, und zwar in drei jährlichen Schritten. Ab 1. Januar 2020 gibt es für 100'000 Franken noch rund 4960 Franken Rente, ab 1. Januar 2021 noch 4850 und ab 2022 noch 4730. Sie erhalten dann also weniger als die Hälfte des zuletzt versicherten Lohns. Auch alle übrigen Umwandlungssätze passt die Kasse an.

Von den Kürzungen sind nicht alle Angestellten der Bahn gleichermassen betroffen. Für Versicherte mit Geburtsdatum vor dem 31. Januar 1961 gilt eine Besitzstandsgarantie. Wer ab dem 1. März 2019 in Pension geht, erhält mindestens die gleiche Rente, die ihm bei einer Pensionierung per 1. Februar 2019 zugestanden hätte.

Wegen tiefer Zinsen

Zudem hebt die Pensionskasse die Beiträge um 1,5 Prozent an. Die Finanzierung geschieht paritätisch zwischen den SBB und den Angestellten. Bei jüngeren Versicherten bis zum Alter 39 übernimmt die Bahn den gesamten Zusatzbeitrag. Ältere Versicherte zahlen 1 Prozent selbst, den Rest übernehmen die SBB.

Die Rentenkürzungen begründet die PK SBB mit den anhaltend tiefen Zinsen und der ungünstigen Versichertenstruktur. Wegen der tiefen Zinsen geht ihr Stiftungsrat für die kommenden Jahre von sehr tiefen Renditen aus, wie sie mitteilte. Wegen des "überaus hohen Rentneranteils" von 46 Prozent kann die PK zudem nur geringe Risiken eingehen.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes reduziert die PK ihren Angaben gemäss "die seit Jahren stattfindende unerwünschte Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten". Der Stiftungsrat werde die Entwicklung weiterhin kritisch beobachten und behalte sich spätere Massnahmen vor.

Die Medienstelle der PK schrieb auf Anfrage der Nachrichtenagentur der Nachrichtenagentur sda, die Rentenkürzungen seien keine Sanierungsmassnahmen, da die Kasse mit 107,1 Prozent Deckungsgrad nicht in Unterdeckung sei. Auch im Tiefzinsumfeld garantiere die PK SBB ihren Versicherten zudem noch eine Mindestverzinsung von 2 Prozent für ihre Guthaben.

Unter 6,8 Prozent nur für das Minimum

Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil der Pensionskasse ist gesetzlich festgeschrieben. Er liegt derzeit bei 6,8 Prozent. Bei der laufenden Reform der Altersvorsorge wird im Parlament eine Senkung auf 6,0 Prozent diskutiert.

Wie die die Pensionskasse weiter mitteilte, hält sie sich an den vorgeschriebenen Umwandlungssatz. Dieser gelte allerdings nur für das Minimum gemäss Berufsvorsorgegesetz. Die Spargutschriften der PK SBB und ihre Leistungen lägen indessen über dem Minimum. Alle grösseren Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen hätten heute einen Umwandlungssatz unter 6,8 Prozent.

Bei der PK SBB sind rund 56'000 Personen versichert. Mit ihrem Kapital von rund 18 Milliarden Franken zählt sie zu den grössten Pensionskassen der Schweiz.

(AWP)