Fragen an das Committee würden in der Regel im Rahmen eines gesonderten Verfahrens gestellt. Bei diesem werde jeweils festgestellt werden, ob ein bestimmtes Ereignis die Auszahlung einer Ausfallversicherung auslöse, die im Fachjargon als Credit Default Swap (CDS) bezeichnet wird.
Im Rahmen der am 19. März verfügten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS waren AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken durch die Schweizer Aufsichtsbehörden für wertlos erklärt worden. Dies führte bei vielen Inhabern dieser Anleihen wenig erstaunlich zu verärgerten Reaktionen.
Im Streit um die von der Finma verfügte milliardenschwere Abschreibung der AT1-Anleihen sieht etwa eine US-Kanzlei die Verhältnismässigkeit verletzt. Der Abschreiber sei nicht erforderlich gewesen, sagte Thomas Werlen, der geschäftsführende Partner der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan in der Schweiz, in einem Interview mit der Zeitung "Finanz und Wirtschaft" am vergangenen Mittwoch: "Und ein Kapitalproblem hatte die Bank nicht, ist uns gesagt worden, womit sie auch nicht erforderlich war."
Damit sei die Verhältnismässigkeit verletzt. Und "das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein verfassungsmässiges Prinzip, das eingehalten werden muss", sagte Werlen damals.
kw/
(AWP)