Der Party-Teilnehmer beschwerte sich daraufhin beim Presserat, weil das Video zunächst unverpixelt online zu sehen war. Der Presserat hiess die Beschwerde gut, wie er am Freitag mitteilte.
Ein in einem privaten Raum gefilmtes Video im Internet zu publizieren, ohne die Anwesenden unkenntlich zu machen, verletze deren Privatsphäre, schreibt der Presserat. Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an deren Identifizierung bestünde, läge der Fall anders. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.
Gemäss Mitteilung nahm Tamedia, der Verlag der beiden Medien, trotz wiederholter Nachfragen keine Stellung zum Fall. Auf die Beschwerde sei gar nicht erst einzutreten, da der Beschwerdeführer rechtliche Schritte vorbereite, habe Tamedia begründet. Der Presserat bedaure dies, da der Beschwerdeführer bis heute keine rechtlichen Schritte eingeleitet habe.
(AWP)