Der Bundesrat plant vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen im Ausland eine geeignete Regulierung für die Schweiz, wie er am Freitag mitteilte. Er hat das Justizdepartement EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zu prüfen, wie eine Vorlage zum Schutz journalistischer Veröffentlichungen konkret ausgestaltet werden könnte. Die daraus folgende Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2022 präsentiert werden.

Onlinegiganten wie Google oder Facebook sollen damit künftig Schweizer Medien für die Verbreitung ihrer Inhalte eine Abgabe entrichten müssen. Der Bundesrat erachtet dies "grundsätzlich als berechtigt", wie er schreibt. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass auch "kleinere Medienverlage sowie die Medienschaffenden profitieren sollen".

Erste Erfolge in der EU

Bei der Revision des Urheberrechts im Jahr 2019 hatte das Parlament noch auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für journalistische Medien verzichtet. Es wollte unter anderem die Entwicklungen in der EU abwarten.

Vor zweieinhalb Jahren führte die EU eine urheberrechtliche Regelung zum Schutz von journalistischen Veröffentlichungen ein. Im nun veröffentlichten Bericht stellt der Bundesrat fest, "dass das Leistungsschutzrecht in der EU vermehrt dazu führen dürfte, dass die journalistischen Medien für ihre Leistungen tatsächlich abgegolten werden".

In Frankreich ist die Umsetzung des Leistungsschutzrechtes am weitesten fortgeschritten. Unter dem Druck der Wettbewerbsbehörde wurden inzwischen erste Vereinbarungen zwischen Internetplattformen und journalistischen Medien abgeschlossen. Eine ähnliche Entwicklungen gibt es auch in Deutschland.

Mit Material der Nachrichtenagentur AWP.